Germersheim/Bellheim – Es ist soweit: Das Finale der „Fünften Jahreszeit“ steht bevor.
Damit sich im Erste-Hilfe-Zelt nicht wieder unzählige jugendliche Koma-Trinker ansammeln, ist die Polizeiinspektion Germersheim im Gespräch mit den Ordnungsämtern der Kommunen, dem Jugendamt und den Rettungsdiensten und den Feuerwehren.
Den Bürgern will man auch über die Faschingstage ein „hohes Maß an Sicherheit“ gewährleisten.
Am Samstag, 10. Februar, und am Sonntag, 11. Februar, ziehen traditionsgemäß die Faschingsumzüge durch Germersheim und Bellheim. Damit auch dieses Jahr die Umzüge reibungslos stattfinden können, arbeiten die Verantwortlichen schon frühzeitig zusammen und stimmen ihre Konzeptionen gemeinsam ab.
Wie im letzten Jahr haben die Ordnungsbehörden per Allgemeinverfügung in einem begrenzten Bereich das Mitbringen von alkoholischen Getränken verboten. Die Verbotszonen werden deutlich beschildert und kontrolliert.
Aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre werden von Polizei, Ordnungs- und Jugendamt gemeinsame Fußstreifen zur Einhaltung des Jugendschutzes durchgeführt. Es wird Kontrollen geben, bei denen das Mitbringen von alkoholischen Getränken und die Einhaltung der Bestimmungen zum Jugendschutz überprüft werden, teilte die Polizei mit.
Es sei eine Initiative mit dem Ziel, Faschingsumzüge in ihrer ursprünglichen Form zu erhalten und parallele Trinkveranstaltungen zu vermeiden, so die Polizei.
Damit die Ordnungskräfte nicht von Wiederholungstätern auf Trab gehalten werden, erhielten zwei 16 und 22 Jahre alte Personen während beider Umzüge Aufenthaltsverbote. Eine Ausrede, das Schreiben nicht erhalten zu haben, werde nicht gelten, denn der Empfang der Briefe müsse quittiert werden, teilte die Polizeiinspektion weiter mit.
Allgemeine und einsatzbezogene Informationen der Polizeiinspektion Germersheim zu Fastnacht 2018 werden auch auf dem Twitter-Account der Polizeiinspektion Germersheim veröffentlicht. (pol/red)

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