Samstag, 27. April 2024

Fahrrad-Diebstähle: Polizei kontrolliert Radweg auf Rheinbrücke

30. Juni 2018 | Kategorie: Kreis Germersheim

Foto: pfalz-express

Wörth – Weil es in der letzten Zeit immer mehr zu Fahrrad-, E-Bike- und Rollerdiebstählen gekommen war, hat die Polizei am Samstagmorgen zwischen 6 und 8 Uhr die Fahrradwege der Rheinbrücke kontrolliert.

Insgesamt 25 Fahrräder und Roller wurden überprüft. Dabei sprachen die Beamten unter anderem sechs Verwarnungen wegen Benutzung des Radwegs in falscher Richtung und vier Verwarnungen wegen unzulässigem Benutzen des Radwegs, beispielsweise durch Kleinkraftrad, ausgesprochen werden.

Hinsichtlich der gestohlenen Zweiräder hab es offenbar keinen Treffer. (red/pol)

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3 Kommentare auf "Fahrrad-Diebstähle: Polizei kontrolliert Radweg auf Rheinbrücke"

  1. GGGGGGKKKKKEEEE sagt:

    „… sechs Verwarnungen wegen Benutzung des Radwegs in falscher Richtung.“

    Während die Opfer der Messerstecherei von Landau ihrer erhofften Genesung harren, vertreibt sich die Polizei ihre Zeit an der Rheinbrücke mit Fahrradkontrollen. Etwas sinnvoller wären imerhin Kontrollen bei Gewegfahrern in der Landauer Innenstadt. Die pfeifen recht rücksichtslos durch die Café-Tische – und die Fahrradherkunft könnte man auch gleich klären.

  2. Rollerfahrer sagt:

    Ich möchte gerne die sehen, die einen 45er Roller auf die Fahrbahn auf der Rheinbrücke schicken. Soetwas können nur weltfremde Politiker entscheiden. Vorausschauend auf die Rheinbrückensanierung sollte man schleunigst das Gehirn einschalten und die Benutzung der Radwege der Rheinbrücke für alle bis 45 km/h (mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 25 km/h) gestatten.
    Nein, man schickt lieber den Rollerfahrer als Freiwild für LKW auf die Fahrbahn… ganz toll !

    • Kannler sagt:

      Ich kann mich nicht erinnern, das ich auch nur ein einziges mal einen 50er Roller über die Fahrspuren der Brücke fahren gesehen habe. Das wäre auch vom Sicherheitsaspekt her definitiv nicht zu verantworten. Wenn die 50er Roller und Mopeds bisher nicht über den Fahrradweg fahren dürften wäre das ein dringender Grund zum Handeln! Von mir aus auch mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf dem Weg. Eigentlich gilt aber überall Paragraf 1 der StVo.