Pfullendorf – Die Staatsanwaltschaft Hechingen hat die Ermittlungen gegen sieben Bundeswehr-Soldaten aus Pfullendorf wegen quälerischer Aufnahmerituale eingestellt.
„Die genauen Urheber sowie der Personenkreis der Betroffenen konnten nicht zweifelsfrei festgestellt werden“, so die Staatsanwaltschaft. In einzelnen Fällen sei zudem unklar gewesen, ob die Aufnahmerituale im Einverständnis vorgenommen wurden oder sich womöglich innerhalb der „Grenzen der guten Sitten“ abspielten.
Das Verfahren gegen die Mannschaftssoldaten wegen des Verdachts der Körperverletzung, Nötigung und Freiheitsberaubung wurde bereits am 5. Februar eingestellt. Das Verfahren in Hechingen war seit Januar vergangenen Jahres anhängig.
Damals war bekannt geworden, dass in der Kaserne Pfullendorf sexuell-sadistische Praktiken an der Tagesordnung gewesen sein sollen. Demnach fesselten sich die Soldaten gegenseitig an Stühle, mussten stundenlang so verharren und wurden mit Wasserschläuchen abgespritzt.
Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) hatte die Vorgänge als „abstoßend und widerwärtig“ bezeichnet. Der Kommandeur des Ausbildungskommandos des Heeres, Generalmajor Walter Spindler, wurde darauf von von der Leyen gefeuert. Er erfuhr zuerst im Internet, dass er seinen Posten räumen muss, bevor er offiziell informiert wurde. Drei Wochen danach kamen die Ermittler zu dem Schluss, dass „Tatbestände von Strafvorschriften gegen die sexuelle Selbstbestimmung oder nach sonstigen Strafvorschriften nicht verwirklicht wurden.“
Unberührt vom Verfahrensstand in Hechingen ist indes noch ein Verfahren beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg gegen drei der Soldaten. Sie hatten gegen ein Urteil, das ihre Entlassung im vergangenen Jahr bestätigte, Berufung eingelegt. Eine Entscheidung wird noch in diesem Monat erwartet. (dts Nachrichtenagentur/red)

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