
Ludwig-Wucherer-Straße in Halle.
Foto: über dts Nachrichtenagentur
Berlin – Die deutsche Versicherungswirtschaft lehnt die geplante Zulassung von E-Rollern mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 12 Stundenkilometern auf Fußgängerwegen ab. Das geht aus einer Stellungnahme des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) für eine Anhörung im Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages an diesem Mittwoch hervor, über die die Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ berichten.
Demnach bedeute ein Aufprall bei 12 Stundenkilometern auf einen stehenden Fußgänger je nach Gewicht und konkreter Konstellation „eine Kraft von rund 150 kg, also sechs handelsüblichen Zementsäcken“, heißt es in der Stellungnahme. „Besonders ältere Personen sind schon allein durch einen Sturz potenziell von langwierigen Verletzungsfolgen betroffen. Insofern ist Zulassung der Nutzung auf Fußverkehrsflächen abzulehnen.“
Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) will die Regeln für so genannte Elektrokleinstfahrzeuge neu fassen. Sein Entwurf für eine entsprechende Verordnung sieht unter anderem vor, E-Roller mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 12 Stundenkilometern auf Fußgängerwegen zuzulassen. Sie können ab dem vollendeten 12. Lebensjahr genutzt werden – ohne Führerschein- oder Helmpflicht.
Allerdings soll es eine Versicherungspflicht geben. Der GDV erklärt in seiner Stellungnahme, die Pläne der Bundesregierung seien zu kritisieren, „da 12- und 14-Jährige weder über die Reife noch auch nur über die Möglichkeiten zu vorausschauender Fahrweise verfügen“. Erschwerend komme hinzu, „dass Verstöße bei Personen unter 14 Jahren nicht straf- und ordnungswidrigkeitsrechtlich geahndet werden können“. (dts Nachrichtenagentur)
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