
Fotos machen aus ungewöhlicher Perspektive: Mit einem Copter kein Problem.
Fotos: Hans-Peter Möhlig
Von A bis Z – ein kurzer Überblick
Das gängigste Drohnenmodell ist ein Quadrocopter, also Drohnen, die mit Hilfe von vier Rotoren angetrieben werden. Ein Rotor besteht üblicherweise aus zwei oder drei Blättern.
Selbstverständlich gibt es auch Multicopter, so werden Drohnen auch genannt, mit mehr als vier Rotoren. Darüber hinaus kann natürlich auch die Ausstattung variieren – Kamera, GPS, die Möglichkeit, die Drohne über ein Smartphone zu steuern, etc.
Wie vielfältig die Modelle und Ausstattungsmerkmale von Drohnen sind, so breit gefächert sieht auch die Preislandschaft des Drohnenmarktes aus. Für den Indoorbereich kann man sich schon Drohnen im unteren zweistelligen Bereich zulegen. Drohnen für draußen, die auch eventuell schon mit einer Kamera ausgestattet sind, liegen bei einigen hundert Euro.
Nach oben ist wie immer alles möglich; man findet auch Drohnen im Profibereich für bis zu 20.000 Euro. Generell lässt sich in letzter Zeit dank des technischen Fortschritts eine Preissenkung auf dem Drohnenmarkt feststellen.
Was es zu beachten gilt – Sicherheit und Datenschutz
Es gilt zunächst zu klären, ob man eine Art „Führerschein“ für das Drohnenfliegen benötigt. Die Deutsche Flugsicherung erklärt, dass dies für Drohnen unter fünf Kilogramm und für eine private Nutzung nicht erforderlich sei. Für Drohnen zwischen fünf und 25 Kilogramm und für gewerbliche Zwecke bedürfe man jedoch einer Erlaubnis. Beim Versicherungsschutz ist dann ebenfalls nach vorgenannten Kriterien zu unterscheiden.
Ebenso sollte man sich bewusst sein, wo man seine Drohne steigen lassen darf. In der Regel überall, wo keine Gefährdung für die Allgemeinheit besteht. Jedoch sprachen sich einige Gemeinden bereits gegen das Drohnenfliegen über Wohngebieten aus.
Dagegen gilt um Flugplätze in einem Radius von eineinhalb Kilometern absolutes Flugverbot. Außerdem ist das Fliegen von Drohnen über Menschenansammlungen, Unfallstellen und Arealen wie Industriegelände oder das Berliner Regierungsviertel verboten. Auch bei privaten Grundstücken ist Vorsicht geboten – ein kontinuierliches Überfliegen ist nicht gesetzeskonform.
Dank der in der Drohne sitzenden Kamera können Fotos und Filme aus einer eher ungewöhnlichen Perspektive gemacht werden. Dabei muss immer die Privat- und Intimsphäre der Beteiligten respektiert werden.
Die private Nutzung der Fotos ist prinzipiell gestattet, dennoch ist das Recht am eigenen Bild Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, sodass eine Veröffentlichung strafrechtliche Folgen nach sich führt.
Interessante Informationen findet man auch auf
https://www.test.de/Drohnen-Das-muessen-Hobbypiloten-wissen-4727469-0/

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