Der Zensus 2022 beginnt: Bevölkerungszählung im Landkreis SÜW ab Mitte Mai

Beauftragte kündigen sich an und weisen sich aus

29. April 2022 | Kategorie: Kreis Südliche Weinstraße, Regional

Foto: dts Nachrichtenagentur

SÜW. Ab 15. Mai bis voraussichtlich Mitte August 2022 wird ein Teil der Einwohner des Landkreises Südliche Weinstraße für den Zensus 2022 befragt.

Beim Zensus handelt es sich um eine deutschlandweite, registergestützte Bevölkerungszählung, die mit einer Gebäude- und Wohnungszählung kombiniert wird. Der Zensus, der im vergangenen Jahr aufgrund der Corona-Pandemie verschoben wurde, hatte zuletzt 2011 stattgefunden.

„Nur einmal im Jahrzehnt wird Deutschland in diesem Umfang befragt. Die gewonnen Daten werden auf Bundesebene und auch auf Ebene unseres Landkreises Südliche Weinstraße ein aktuelles statistisches Bild liefern, sowohl über die Bevölkerung als auch über die Anzahl der Gebäude und Wohnungen“, so Landrat Dietmar Seefeldt.

Grundlage für die Erhebung sind die kommunalen Einwohnermelderegister. Im Rahmen von zusätzlich notwendigen Personenbefragungen werden im Landkreis Südliche Weinstraße sowohl an etwa 3.400 Privatanschriften (an welchen insgesamt rund 11.800 Personen wohnen) als auch an 109 Gemeinschaftsunterkünften wie beispielsweise Alten- und Pflegeheimen die dort zum Zensusstichtag, dem 15. Mai 2022, wohnenden Personen erfasst.

Dadurch werden Informationen zu Unter- und Übererfassungen in den Melderegistern gewonnen. Auf diesen Grundlagen werden verlässliche, amtliche Einwohnerzahlen festgestellt.

Zusätzlich werden Informationen, unter anderem zum Bildungsstand und zur Erwerbstätigkeit, erhoben, die in dieser Form nicht in den vorhandenen Verwaltungsregistern vorliegen. Für die ausgewählten zu befragenden Personen besteht beim Zensus eine gesetzliche Auskunftspflicht. Nur so kann eine hinreichend aussagekräftige Datengrundlage erzielt werden.

Auf Basis der durch den Zensus ermittelten Bevölkerungszahlen werden unter anderem der Länderfinanzausgleich geregelt und Berechnungen zur Verteilung von EU-Fördermitteln vorgenommen. Die Zensusergebnisse haben insoweit deutliche Auswirkungen auf die Gemeinden des Landkreises Südliche Weinstraße. Die zusätzlich zu erfragenden soziodemografischen Angaben stellen darüber hinaus wichtige planungs- und entscheidungsrelevante Informationen für eine faktenbasierte Politik vor Ort dar.

Der Landkreis Südliche Weinstraße führt die Vor-Ort-Befragungen im Auftrag des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz durch. Hierfür wurde in der Kreisverwaltung eine eigene Zensus-Erhebungsstelle eingerichtet. Die Befragung vor Ort wird nur wenige Minuten in Anspruch nehmen. Im Interview werden wenige persönliche Angaben zu den Auskunftspersonen erfasst.

Anschließend erhalten die Auskunftspersonen Zugangsdaten zu einem Online-Fragebogen, um weitere Angaben eigenständig einzutragen und zu übermitteln. Natürlich besteht auch die Möglichkeit, die Befragung mit Hilfe eines Papierfragebogens durchzuführen.

Um die Befragungen persönlich vor Ort durchzuführen, werden im Landkreis Südliche Weinstraße rund 130 ehrenamtliche Interviewer (sogenannte Erhebungsbeauftragte) eingesetzt. Die Befragungen können mit genügend Abstand an der Tür oder im Flur erfolgen.

Somit ist ein Betreten der Wohnung oder des Hauses der Auskunftsperson durch die Zensus-Interviewerin oder den Zensus-Interviewer nicht notwendig. Die Interviewer wurden für ihre verantwortungsvolle Tätigkeit von der Zensus-Erhebungsstelle sorgfältig ausgewählt, umfassend geschult sowie auf Verschwiegenheit verpflichtet. Sie kündigen den Befragungstermin im Vorfeld durch einen Einwurf in die Hausbriefkästen an und können sich gegenüber den Auskunftspersonen als vom Landkreis Südliche Weinstraße beauftragte Erhebungsbeauftragte ausweisen.

Die Zensusdaten unterliegen der statistischen Geheimhaltung und werden ausschließlich für statistische Zwecke genutzt. Durch das sogenannte Rückspielverbot ist es gesetzlich untersagt, dass die gewonnenen Zensus-Befragungsdaten an andere Verwaltungsbereiche Kreisverwaltung oder gar an andere Verwaltungen weitergegeben werden.

Zudem werden die Zensus-Ergebnisse nur anonymisiert veröffentlicht, so dass ein Rückschluss auf einzelne Personen nicht möglich ist.

Die Zensus-Erhebungsstelle des Landkreises Südliche Weinstraße ist für Rückfragen per E-Mail unter zensus.info@suedliche-weinstrasse.de oder unter der Telefonnummer 06341/940-150 erreichbar.

Weitere Informationen finden sich auf der Homepage des Landkreises unter https://www.suedliche-weinstrasse.de/de/aktuelles/meldungen/zensus-2022.php sowie im Internet unter www.zensus2022.de

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