
Der Erhebungsbeauftragte bei der Zensus-Schulung in der Germersheimer Kreisaula.
Foto: Kreisverwaltung Germersheim, Arthur Jung
Kreis Germersheim – Am 15. Mai fällt der Startschuss für die im Zehnjahres-Rhythmus durchgeführte Bevölkerungszählung „Zensus“.
Die Daten sollen der Politik helfen, den Bedarf an Schulen, Alten- und Seniorenheimen oder Wohnraum zu ermitteln. Zudem wird durch die Befragung die amtliche Einwohnerzahl ermittelt, die als Basis für den Länderfinanzausgleich eine zentrale Rolle spielt.
„Die Erkenntnisse aus der Befragung liefern wichtige Informationen für politische und wirtschaftliche Entscheidungen. Ich bitte daher alle Menschen, die in den nächsten Tagen aufgefordert werden sich mit einem von uns bestellten Erhebungsbeauftragten zu treffen, sich dem nicht zu verwehren und zeitnah einen Termin zu vereinbaren“, sagt Landrat Dr. Fritz Brechtel und will damit die rund 170 geschulten und ausgewählten Erhebungsbeauftragten unterstützen, die ab Sonntag durch einen Einwurf in die Hausbriefkästen einen Erhebungstermin anfragen.
Das Treffen und die Befragung dauern lediglich einige Minuten, da nur wenige persönliche Angaben erfasst werden. Anschließend erhalten die Befragten Zugangsdaten zu einem Online-Fragebogen und können dann weitere Angaben eigenständig online eingeben. In Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit, die Befragung mit Hilfe eines Papierfragebogens durchzuführen.
Die Befragungen können mit genügend Abstand an der Tür oder im Flur erfolgen. Das Betreten der Wohnung oder des Hauses ist somit nicht notwendig. Die von der Kreisverwaltung beauftragten Personen können sich zudem mit einem offiziellen Ausweis autorisieren, im Zweifel helfen auch die Zensus-Mitarbeitenden der Germersheimer Kreisverwaltung weiter (zensus.info@kreis-germersheim.de oder telefonisch unter 07274/53-4649).
Zur Auskunft verpflichtet
Nach dem Zensusgesetz 2022 sind die ausgewählten Personen verpflichtet Auskunft zu geben, eine Ablehnung der Teilnahme ist nicht möglich. Wer der Verpflichtung nicht nachkommt, dem droht unter Umständen seitens des Bundesamts ein Zwangsgeld.
Die erfassten Daten unterliegen der Geheimhaltung und werden ausschließlich für statistische Zwecke genutzt. Durch das sogenannte „Rückspielverbot“ ist es gesetzlich untersagt, die gewonnenen Zensus-Befragungsdaten an andere Verwaltungsbereiche der Kreisverwaltung oder gar an andere Verwaltungen weiterzugeben. Zudem werden die Zensus-Ergebnisse nur anonymisiert veröffentlicht, so dass ein Rückschluss auf einzelne Personen nicht möglich ist. Alle Daten werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt gelöscht.
Insgesamt werden mehr als 30 Millionen Menschen in Deutschland im Zeitraum zwischen 15. Mai und 7. August 2022 befragt. Im Landkreis Germersheim wurden nach dem Zufallsprinzip etwa 17.500 Personen ausgewählt. Auch in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften (wie Alten- und Pflegeheimen) werden die dort zum Zensusstichtag wohnenden Personen erfasst.
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