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Bundestagsvizepräsident Hintze für ärztliche Suizidhilfe – Pfalz-Express-Umfrage: Was meinen Sie?

10. August 2014 | Kategorie: Allgemein, Nachrichten, Panorama

Foto: dts Nachrichtenagentur

Berlin – In der Debatte um ein Verbot der organisierten Sterbehilfe geht Bundestagsvizepräsident Peter Hintze (CDU) auf Konfrontationskurs zur CDU-Spitze.

„Meiner Ansicht nach sollte der ärztlich assistierte Suizid in unerträglichen Situationen am Lebensende ohne jeden Zweifel straffrei sein, wenn der Patient dies wünscht und der Arzt in einer Gewissensentscheidung zu dem Ergebnis kommt, dass er diesem Wunsch nachkommen will“, sagte Hintze dem Nachrichtenmagazin „Spiegel“.

„Heute stehen todkranke Menschen, die aus dem Leben scheiden wollen, oftmals vor der Alternative, sich in der Schweiz bei ihrem Vorhaben helfen zu lassen oder, falls sie das Geld dafür nicht haben, sich in Deutschland vor den Zug zu werfen. Diese Not verlangt nach einer Antwort.“

Hintze grenzt damit von der Forderung führender Unionspolitiker wie Unionsfraktionschef Volker Kauder und Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe ab, die eine strenge Regelung der Suizidhilfe anstreben.

Hintze betonte: „Ich will Rechtssicherheit für Ärzte und Patienten. Es ist doch Irrsinn, dass Verwaltungsangestellte oder Lehrer durch Deutschland reisen und unentgeltlich mit unsicheren Methoden straffrei Suizidhilfe anbieten können, ausgerechnet Ärzte aber ein rechtliches Risiko eingehen.“

Hintze will seine Forderung notfalls mit der SPD gemeinsam in einem Gruppenantragdurchsetzen. „Ich setze auf eine Mehrheitsbildung in der Union. Es ist auch ein Gruppenantrag mit der Kollegin Carola Reimann von der SPD denkbar.“

Ein teil der Ärzte wehrt sich derweil gegen die Forderung, Mediziner sollten Menschen in Zukunft dabei helfen dürfen, aus dem Leben zu scheiden.

Der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery: „Wer Ärzte an `qualitätsgesicherten`, `klinisch sauberen` Suiziden beteiligen will, verwischt die Grenzen zur Tötung auf Verlangen und zur Euthanasie. Beides ist nach deutschem Recht verboten. Und das sollte auch so bleiben.“

Die Beteiligung von Ärzten an einem Suizid – „sei es durch die Beschaffung todbringender Medikamente oder die aktive Beteiligung am Suizid selbst“ – lehne er ab. (red/dts Nachrichtenagentur)

Was meinen Sie? Soll Schwerstkranken und Sterbenden auf eigenen Wunsch medizinische Sterbehilfe geleistet werden dürfen?

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