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Berlin – Der Bundestag hat die umstrittene Urheberrechtsreform der Bundesregierung beschlossen.
Mit der Reform wird die urheberrechtliche Verantwortlichkeit von Upload-Plattformen für die von ihren Nutzern hochgeladenen Inhalte neu geordnet. Bereits die Verhandlungen über die EU-Richtlinie waren von scharfer Kritik begleitet worden, wobei es unter anderem um den Einsatz sogenannter Upload-Filter ging.
Das Kernstück der Reform ist die urheberrechtliche Verantwortlichkeit von Upload-Plattformen. Künftig sollen also Plattformbetreiber in Haftung genommen werden können, wenn Nutzer urheberrechtlich geschützte Werke wie Fotos, Texte oder Videos unerlaubt und ohne Lizenzvereinbarungen hochladen.
Das deutsche Gesetz erlaubt die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke vor allem zu den Zwecken von Zitat, Karikatur und Parodie. Im Gesetzgebungsverfahren wurden unter anderem die urheberrechtlichen Haftungsrisiken für Online-Plattform gemindert, um sogenanntes „Overblocking“ zu vermeiden (technische Verhinderung eines Vorgangs anhand von Regeln, die Ausnahmen und Sonderfälle nicht beachtet).
Die Bundesregierung konnte allerdings viele Kritiker nicht zufriedenstellen. Für Unmut sorgt unter anderem die Schwelle, bei der von einer „geringfügigen Nutzung“ von Werken Dritter gesprochen wird. Hier gelten Nutzungen von bis zu 15 Sekunden Film oder Ton, 160 Zeichen Text und 125 Kilobyte einer Foto- oder Grafikdatei als Grenzen.
Der Gesetzentwurf wurde am Donnerstag mit den Stimmen der Großen Koalition auf den Weg gebracht. Die Grünen enthielten sich, alle anderen Fraktionen stimmten dagegen. Damit wird die Urheberrechtsrichtlinie der EU umgesetzt. Das Gesetz muss noch durch den Bundesrat, wobei es bis zum 7. Juni in Kraft getreten sein muss. (dts Nachrichtenagentur/red)

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