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Düsseldorf – Vor dem Beginn eines Großprozesses gegen sechs junge Linksradikale vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf verteidigen einige Angeklagte in einer Erklärung den Einsatz von Gewalt.
„Auch wenn gewaltvoller Widerstand gegen Nazis heute von vielen moralisch abgelehnt wird, kann seine historische Bedeutung nicht geleugnet werden“, zitiert die „Wochentaz“ aus einer Erklärung. Heute sei man wieder an einem Punkt, wo sich alle Demokraten fragen müssten, „bis zu welchem Punkt man das staatliche Gewaltmonopol schwerer gewichtet als die Notwendigkeit, Faschismus zu bekämpfen“.
Der Prozess gegen die fünf Frauen und einen Mann aus Thüringen, Sachsen und Hamburg, Paula P. (22 Jahre), Emilie D. (23 Jahre), Nele A. (23 Jahre), und Moritz S. (23 Jahre) – jeweils als Heranwachsende – sowie Clara W. (24 Jahre) und Luca S. (23 Jahre), beginnt am Dienstag.
Das sind die Vorwürfe
Nach Angaben der Anklage soll Emilie D. gemeinsam mit fünf weiteren Mitgliedern der Gruppe am 23. April 2022 einen Überfall auf ein Geschäft der Marke „Thor Steinar“ in Erfurt verübt haben. Dabei habe sie die Verkäuferin mehrfach mit der Faust gegen Kopf und Oberkörper geschlagen. Eine weitere Beteiligte soll mit einem Teleskopschlagstock auf die Frau eingeschlagen haben, während andere Angreifer Buttersäure und Pfefferspray versprühten, auch gezielt auf die Verkäuferin. In dem Laden entstand laut Anklage ein Schaden von mehr als 65.000 Euro.
Zudem wird Emilie D. vorgeworfen, am 12. Januar 2023 gemeinsam mit weiteren Gruppenmitgliedern zwei zuvor ausgespähte Personen angegriffen zu haben. Die Opfer seien von hinten zu Boden gebracht und anschließend mit Fäusten, Schlagstöcken und einem Hammer attackiert worden, teilweise auch gezielt gegen den Kopf. Dabei hätten die Täter lebensgefährliche Verletzungen der Opfer zumindest in Kauf genommen.
Darüber hinaus soll Emilie D. in Jena und Berlin Wohnungen für die Gruppe angemietet haben. Dabei habe sie einen fremden Personalausweis benutzt.
Laut Anklage beteiligten sich alle sechs Angeklagten außerdem zwischen dem 9. und 11. Februar 2023 an mehreren Angriffen in Budapest rund um den sogenannten „Tag der Ehre“, zu dem jährlich Rechtsextremisten aus ganz Europa anreisen. Mehrere Menschen seien mit Pfefferspray und weiteren unbekannten Substanzen besprüht und mit Fäusten, Schlagstöcken, einem Hammer und einem weiteren Schlagwerkzeug angegriffen worden, teils gezielt gegen den Kopf. Auch hier sollen die Angeklagten in Kauf genommen haben, dass die Opfer tödliche Verletzungen erleiden könnten.
Kriminelle Vereinigung
Die Bundesanwaltschaft sieht die Beschuldigten als Teil einer kriminellen Vereinigung und stuft drei der Angriffe als versuchten Mord ein. Im Prozess sind Verhandlungstermine bis ins Jahr 2027 angesetzt. Die Erklärung der Angeklagten vor Prozessbeginn wurde im Namen „einiger“ der von der Bundesanwaltschaft „Verfolgter“ verfasst – von welchen Beschuldigten genau, bleibt offen.
In dem von der Wochentaz zitierten Statement rechtfertigen die Angeklagten ihre Haltung mit einem historischen Vergleich. Der Faschismus sei – so ihre Darstellung – nicht allein durch Überzeugung, sondern auch durch Gegengewalt besiegt worden. Daraus leiten sie die Auffassung ab, dass Antifaschisten auch heute vor der Frage stünden, wie weit ihr Widerstand gehen dürfe.
Meinung
In dem von der Wochentaz zitierten Statement rechtfertigen die Angeklagten ihre Haltung mit einem historischen Vergleich. Der Faschismus sei – so ihre Darstellung – nicht allein durch Überzeugung, sondern auch durch Gegengewalt besiegt worden. Daraus leiten sie die Auffassung ab, dass Antifaschisten auch heute vor der Frage stünden, wie weit ihr Widerstand gehen dürfe.
Diese Begründung ist problematisch, weil sie einen historischen Ausnahmezustand auf die Gegenwart überträgt und dabei einen entscheidenden Unterschied verwischt: Die Bundesrepublik ist kein faschistisches System, sondern ein demokratischer Rechtsstaat mit rechtsstaatlichen Mitteln zur Bekämpfung extremistischer Gewalt. Wer dennoch Gewalt gegen Menschen als politisch legitim darstellt und dabei schwere oder tödliche Verletzungen in Kauf nimmt, erhebt sich selbst zum Richter über Gesinnung und Lebensrecht anderer.
Damit ähnelt dieses Denken weniger dem historischen Widerstand, auf den sich die Angeklagten berufen, als vielmehr jener autoritären Logik, die politische Gegner nicht mehr als Menschen mit Rechten, sondern als Feinde behandelt. (Claudia Licht)
(dts Nachrichtenagentur)
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