Berlin – Nach dem Bundestag hat am Freitag auch der Bundesrat grünes Licht für die geplanten Impf-„Privilegien“ gegeben.
Streng genommen handelt es sich nicht im Privilegien, sondern um die Wiedereinsetzung von Grundrechten. Menschen, die mindestens 14 Tage lang einen vollständigen Corona-Impfschutz laut offizieller Zulassung oder nachweislich die Infektion durchgemacht haben, sollen Personen mit negativem Testergebnis gleichgestellt werden.
Außerdem sieht die Verordnung für geimpfte und genesene Personen Erleichterungen und Ausnahmen bei der Beschränkung von Zusammenkünften und der nächtlichen Ausgangssperre vor. Auch mit Blick auf Quarantänepflichten greifen Ausnahmeregelungen. (dts Nachrichtenagentur/red)
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