Zürich – Flughäfen in Zürich oder Genf praktizieren ein eigenwilliges Sicherheitskonzept: Bei den Passagier-Checks werden zwar spitze und scharfe Gegenstände konfisziert – darunter auch die beliebten Armee-Taschenmesser.
Im Duty-free-Bereich danach bieten Läden solche Messer zum Kauf feil und nennen es Multi-Werkzeug. Die Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich hat deshalb das Schweizer Bundesamt für Zivilluftfahrt aufgefordert, den Messerverkauf im Flughafenbereich gesetzlich zu untersagen. Diese beruft sich jedoch auf die EU-Richtlinie 185/2010, die auch in der Schweiz gilt und das Mitführen von Klingen bis zu sechs Zentimetern Länge zulässt. Dennoch erlaubt kein anderer europäischer Flughafen den Verkauf von Messern. (dts Nachrichtenagentur)

