
Foto: dts Nachrichtenagentur
Die Bundesanwaltschaft wird offenbar bereits in den nächsten Tagen Anklage gegen den Attentäter von Halle erheben. Das berichtet die „Süddeutsche Zeitung“ in ihrer Montagsausgabe.
Die Behörde wirft dem 28-Jährigen zwei Morde und neun Mordversuche vor. Der Mann hatte versucht, am 9. Oktober, dem höchsten jüdischen Feiertag Yom Kippur, die Synagoge in Halle zu stürmen und die dort Betenden zu töten. Als das scheiterte, erschoss er eine Frau, drang in ein Döner-Restaurant ein und tötete dort einen Mann.
Auf seiner Flucht verletzte er zwei weitere Menschen, zum Teil lebensgefährlich.
Die Bundesanwaltschaft sieht darin Taten, die geeignet sind, das Ansehen der Bundesrepublik in der Staatengemeinschaft zu schädigen. Nach Recherchen von NDR, WDR und „Süddeutscher Zeitung“ hat Stephan B. ein ausführliches Geständnis abgelegt.
Seine Opfer waren allesamt Deutsche aus Sachsen-Anhalt. Er aber hatte es dem Bericht zufolge nach eigenen Aussagen in erster Linie auf Juden abgesehen. Stephan B. hat wohl ohne Helfer und Netzwerk gehandelt. Er soll sich seine Waffen selbst zusammengebaut haben – aus Metallrohren und mit einem 3-D-Drucker. Auch seine Molotow-Cocktails und Splitterbomben, die er bei sich hatte, hatte er offenbar selbst hergestellt.
Allerdings hatte er wohl geistige Unterstützung: Er soll sich im Netz anonym auf sogenannten Image Boards mit Gleichgesinnten vor allem aus den USA getroffen haben, die sich gegenseitig in ihrem Juden- und Frauenhass bestärkten. Auslöser für die Tat von Halle soll der Anschlag eines Rechtsextremisten am 15. März 2019 auf zwei Moscheen in Christchurch gewesen sein, bei dem dieser 51 Menschen tötete.
Die Patronen für seine Tat soll Stephan B. dem Bericht zufolge gebraucht im Internet gekauft und selbst gefüllt haben. Auf seinem Computer sicherten die Ermittler laut NDR, WDR und SZ zahlreiche Videos, auf denen Menschen auf brutalste Art umgebracht werden. Experten halten den Attentäter dem Bericht zufolg

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