
Foto: dts Nachrichtenagentur
Der Täter von Hanau, Tobias R., hat sich bereits im November 2019 schriftlich an den Generalbundesanwalt Peter Frank gewendet. Das berichtet die „Bild“ unter Berufung auf eine Kopie des Schreibens.
In einer Strafanzeige „gegen eine unbekannte geheimdienstliche Organisation“ verlangte R., „dass Sie auf mich zugehen und mit mir kommunizieren“, zitiert die „Bild“ aus der Anzeige. In dem Anschreiben bezeichnete sich R. als „normaler Bürger“, er sei „weder Geheimdienstmitarbeiter, noch habe ich jemals für eine Geheimdienstorganisation gearbeitet“.
Er verfüge jedoch über Informationen, wonach „Tausende deutsche Bürger von einem Geheimdienst überwacht“ würden. Es gebe Menschen, „welche in der Lage sind, die Gedanken eines anderen Menschen zu lesen und darüber hinaus fähig sind, sich in diese `einzuklinken` und bis zu einem gewissen Grad eine Art `Fernsteuerung` vorzunehmen“.
R. warnte den Generalbundesanwalt zugleich, dieser werde sich im Falle von Ermittlungen „höchstwahrscheinlich mit einer Organisation anlegen, welche die derzeit mächtigste auf dieser Welt ist“. Er habe ihn „darauf hingewiesen, mit welchen Manipulationsmethoden zu rechnen ist“.
Im Text der 19-seitigen Strafanzeige finden sich auch weite Passagen des Abschieds-Manifests, das R. vor seinem Terroranschlag in Hanau im Internet veröffentlichte.
R., hat die Tatwaffe 2014 in einem Internet-Shop gekauft. Das schreibt das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ unter Berufung auf Sicherheitskreise.
Es handelt sich demnach um eine Pistole Glock 17, 9 Millimeter Luger. Das ist derselbe Waffentyp, der 2016 bei dem rechtsextremistisch motivierten Anschlag im Münchner Olympia-Einkaufszentrum verwendet wurde. Tobias R. soll den Angaben zufolge noch zwei weitere Waffen besessen haben. Dabei handelt es sich um eine Pistole vom Typ SIG Sauer, 9 Millimeter, sowie eine weitere Pistole des Typs Walther, ebenfalls 9 Millimeter, berichtet das RND.
Die SIG Sauer-Pistole hat der Tatverdächtige 2014 zusammen mit der Tatwaffe legal im selben Online-Shop erworben. Tobias R. verfügte seit Sommer 2013 über eine Waffenbesitzkarte. Die Kreisverwaltung des Main-Kinzig-Kreises in Gelnhausen hatte zuletzt vor einem Jahr die charakterliche Eignung des mutmaßlichen Terrorschützen von Hanau zum Führen von Waffen überprüft.

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