Donnerstag, 12. Dezember 2024

Alexander Schweitzer: Neubau der Turnhalle Siebeldingen wird gefördert

7. März 2016 | Kategorie: Kreis Südliche Weinstraße, Politik regional
Alexander Schweitzer. Foto: pfalz-express.de

Alexander Schweitzer.
Foto: pfalz-express.de

Mainz/Siebeldingen. Wie Alexander Schweitzer, Abgeordneter des Landtagswahlkreises Südliche Weinstraße/VG Kandel, mitteilt, wird das rheinland-pfälzische Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur  noch im laufenden Jahr 2016 die Förderung der Sporthalle Siebeldingen aussprechen.

„Die alte Sporthalle wurde im Jahr 2006 aus bautechnischen Gründen geschlossen und wird gerade abgerissen. Da ich um die Bemühungen der Siebeldinger  Bürger weiß, ist es umso schöner, dass durch die Förderung ein Neubau errichtet werden kann“, betont Schweitzer.

Die aus dem Jahr 1970 stammende Turnhalle soll in diesem Jahr durch einen Neubau ersetzt werden, dessen Baukosten rund 970.000 Euro betragen.

„Siebeldingen musste zehn Jahre ihren Vereins- und Schulsport aufgrund der Schließung verlegen. Es freut mich, dass bald wieder eine Sporthalle verfügbar ist, die im Rahmen des Sportunterrichts der Grundschule und ebenso von den örtlichen Sportvereinen genutzt werden kann“, so der Fraktionsvorsitzende der SPD im rheinland-pfälzischen Landtag.

Schweitzer: „Wie mir Staatssekretär Günter Kern mitteilt, konnte der Antrag allerdings bisher nicht abschließend beschieden werden, da noch notwendige Unterlagen zur weiteren Bearbeitung fehlen. Erst wenn die fehlenden Formulare in Mainz bei der ADD angekommen sind, kann der Startschuss für die neue Turnhalle fallen. Das Geld liegt bereit.“

Nach Auskunft des zuständigen Innenministeriums sind die folgenden Unterlagen noch bei der ADD vorzulegen:

  • Kostenberechnung nach DIN 276 (2. Ebene) auf Grundlage der Entwurfsplanung mit Einzelkosten- und Massenangaben
  • sofern im Bestand nicht vorhanden, ist im Neubau ein barrierefreies WC gemäß DIN 18040 vorzusehen
  • Positive Stellungnahme der Unteren Bauaufsicht, d.h. Baugenehmigung bzw. Bestätigung, dass gegen dieses Vorhaben weder bauordnungs- noch bauplanungsrechtliche Bedenken vorliegen. (red)
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