
AfD-Bundestagsfraktion (Archiv)
Foto: via dts Nachrichtenagentur
Berlin – Die AfD will Anfang kommender Woche gegen die geplanten Abstimmungen im Bundestag über Milliarden-„Sondervermögen“ ein Verfahren beim Bundesverfassungsgericht einleiten.
Der Bundestagsabgeordnete und AfD-Parteivize Stephan Brandner sagte der „Rheinischen Post“: „Die Bundestagspräsidentin ist nach unserer Überzeugung verpflichtet, den neuen Bundestag einzuberufen. In der kommenden Woche liegen dafür mit dem amtlichen Endergebnis der Bundestagswahl die Voraussetzungen vor. Der alte Bundestag ist allenfalls legitimiert, in Notfällen zu handeln, aber nicht, um grundlegende Weichen für die Zukunft zu stellen.“
Er ergänzte: „Nachdem wir sie außergerichtlich aufgefordert haben, sich zu verhalten, leiten wir zu Beginn kommender Woche ein Verfahren beim Bundesverfassungsgericht ein. Wir als Abgeordnete haben nicht genügend Zeit zur Einarbeitung und zur politischen Willensbildung, um über Grundgesetzänderungen zu entscheiden.“
Zugleich wandte Brandner sich an die Linksfraktion: „Wir appellieren an die Linken, über ihren Schatten zu springen und mit uns zusammen nach Artikel 39 Absatz 3 Grundgesetz die Bundestagspräsidentin aufzufordern, unverzüglich den neuen Bundestag einzuberufen.“
Der Artikel besagt unter anderem, dass der Präsident des Bundestages den Wiederbeginn des Parlaments früher einberufen kann – und hierzu verpflichtet ist, wenn ein Drittel der Mitglieder, der Bundespräsident oder der Bundeskanzler es verlangen. Im neuen Bundestag verfügen AfD und Linke nach dem vorläufigen amtlichen Ergebnis der Bundestagswahl zusammen über 216 der insgesamt 630 Mandate. (dts Nachrichtenagentur)

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