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AfD kann nicht auf mehr Geld aus Parteienfinanzierung hoffen – Grüne bekommen fünf Millionen Euro zusätzlich

6. Oktober 2019 | Kategorie: Nachrichten, Politik
verschiedene Euroscheine

Symboldbild: dts Nachrichtenagentur

Berlin – Die AfD kann 2020 trotz ihrer hohen Stimmenzuwächse bei der Europawahl und den Landtagswahlen des Jahres 2019 nicht auf höhere Zuschüsse aus der staatlichen Parteienfinanzierung hoffen.

Wie die „Welt am Sonntag“ berichtet, ist der Grund dafür die vergleichsweise geringe Höhe von eigenen Einnahmen der Partei.

Zwar wird die AfD im Jahr 2019 nach Berechnungen der Zeitung sowie einer Abschätzung für die Thüringer Landtagswahl am 27. Oktober ihr bundesweites „Gesamt-Stimmenkonto“ um rund 2,6 Millionen Listenstimmen auf rund 14,8 Millionen steigern und damit ihre rechnerischen Ansprüche auf Zuschüsse aus der staatlichen Parteienteilfinanzierung stark erhöhen.

Diese Erhöhung der rechnerischen Ansprüche aber kann bei der AfD nicht greifen, weil laut Gesetz die staatlichen Zuschüsse keinesfalls höher sein dürfen als die Summe der Einnahmen, die eine Partei selbst durch Beiträgen, Spenden und sonstige Gewinne erwirtschaftet.

Diese Einnahmen waren bei der AfD schon bei den Berechnungen für die staatliche Parteienfinanzierung des Jahres 2018 niedriger als die rechnerischen Ansprüche. Für 2018 beliefen sich diese rechnerischen Ansprüche der AfD auf rund 14,7 Millionen Euro – aber weil die Partei laut ihrem für 2018 maßgeblichen Rechenschaftsbericht von 2017 nur Einnahmen von gut 10,4 Millionen Euro selbst erwirtschaftet hatte, konnten für die AfD bei der Berechnung der staatlichen Parteifinanzierung nur diese 10,4 Millionen Euro zugrunde gelegt werden.

Mit diesem Problem ist die AfD nun auch bei der im kommenden Jahr anstehenden Berechnung der staatlichen Parteienfinanzierung für das Jahr 2019 konfrontiert. Laut der „Welt am Sonntag“ sind die selbst erwirtschafteten Einnahmen der AfD in dem nun maßgeblichen Rechenschaftsjahr 2018 sogar noch gesunken. Deshalb wird in der Partei damit gerechnet, dass die Staatszuschüsse, die an jene eigenen Einnahmen gekoppelt sind, im kommenden Jahr geringer ausfallen als im laufenden Jahr, so die Zeitung weiter.

Grüne profitieren von vielen Eintritten

Knapp fünf Millionen Euro mehr als im Vorjahr werden hingegen die Grünen in diesem Jahr aus der „staatlichen Grund- oder Teilfinanzierung“ erhalten. Dank guter Ergebnisse insbesondere bei der Europawahl und verschiedenen Landtagswahlen steigen die Zuwendung aus dem früher als „Wahlkampfkostenerstattung“ bezeichneten Topf von 19,9 Millionen auf 24,6 Millionen Euro.

Die anrechenbaren Zuwendungen aus Mitglieds- und Mandatsbeiträgen sowie Spenden bis 3.300 Euro pro Person lagen 2018 bei 20,4 Millionen Euro und damit noch höher als im Bundestagswahljahr 2017.

„Das ist herausragend und wahrscheinlich keiner anderen Partei gelungen“, sagte Bundesgeschäftsführer Michael Kellner der „Welt am Sonntag“.

Der Zuschuss aus Steuergeldern für erzielte Stimmen darf nicht höher sein als die Partei-Einnahmen, insbesondere Beiträge und Spenden. Positiv wirkt sich für die Grünen insbesondere die starken Ergebnisse bei der Europawahl und bei verschiedenen Landtagswahlen im vorigen Jahr aus, insbesondere in Bayern und Hessen.

Die Grünen profitieren auch von zahlreichen Eintritten. Anfang September zählten sie 90.000 Mitglieder, von denen allein im ersten Halbjahr 10.000 beigetreten waren. Das macht 2020 eine halbe Million Euro zusätzlich.

Laut Kellner soll der zusätzliche Geldsegen unter anderem in den nächsten Bundestagswahlkampf fließen. Zudem werde die Parteizentrale ausgebaut. Die Öffentlichkeitsarbeit soll verstärkt und eine Wahlkampf-App sowie Intranet für die Mitglieder entwickelt werden.

Der Parteimanager der Grünen warnt seine Basis allerdings zugleich: „Die Ansprüche steigen noch schneller als die Zuwendungen.“ Für die ersten vier Millionen Stimmen gibt es 1,02 Euro pro Stimme, für jede weitere 84 Cent. Zudem bekommen die Parteien 45 Cent für jeden Euro, den sie als Mitgliedsbeitrag oder Spende im betreffenden Jahr eingenommen haben. Dies gilt für maximal 3.300 Euro je natürlicher Person und Jahr.

(dts Nachrichtenagentur)

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