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Karlsruhe – Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hatte den Karlsruher SC am Donnerstag zu einer mündlichen Verhandlung wegen der Abschiedsfeier im Wildparkstadion im November 2018 nach Frankfurt geladen und wegen unsportlichen Verhaltens verurteilt.
Im Anschluss an das Spiel gegen die Würzburger Kickers wurde am 3. November 2018 das Wildparkstadion in einer seperaten Veranstaltung mit einem feierlichen Festakt verabschiedet. Veranstalter dieser Abschiedsfeier waren die Supporters Karlsruhe 1986 e.V., was auch das Gericht anerkannte.
Dennoch wurde der KSC wegen unsportlichen Verhaltens zu einer Strafe von 3.000 Euro verurteilt. Gegenstand der Anklage war nicht das Abbrennen von Pyrotechnik (Zuschauerfehlverhalten).
Das Sportgericht ist der Auffassung, dass auch die von den Supporters Karlsruhe 1986 e.V. veranstaltete Abschiedsfeier vorab vom DFB zu genehmigen gewesen wäre. Der KSC hält dies für eine Kompetenzüberschreitung des DFB und will deshalb gegen das Urteil Berufung beim DFB-Bundesgericht einlegen.

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