Samstag 7.Februar 2026

„Abgängig“: Aufenthaltsort von rund 10 Prozent aller seit Mitte 2024 aufgenommenen Asylbewerber in Rheinland-Pfalz unbekannt

CDU warnt vor Sicherheitsrisiken – Herber: „Es kann ja wohl nicht sein, dass betroffene Personen einfach verschwinden“

23. Januar 2026 | Kategorie: Politik Rheinland-Pfalz, Regional, Regional, Rheinland-Pfalz

Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende (AfA) in Speyer.
Foto: Pfalz-Express

Mainz– In Rheinland-Pfalz ist der Aufenthaltsort von 923 Asylbewerbern unbekannt, die zwischen dem 1. Juli 2024 und Ende Dezember 2025 in den landeseigenen Aufnahmeeinrichtungen registriert wurden.

Das entspricht exakt 9,1 Prozent – also fast jedem Zehnten – der insgesamt 10.120 in diesem Zeitraum aufgenommenen Personen. Das Integrationsministerium in Mainz bestätigte die Zahlen nach einer Anfrage und spricht von „abgängigen“ Fällen: Personen gelten als abgängig, sobald sie länger als drei Tage nicht mehr in der zugewiesenen Einrichtung erscheinen.

Die höchsten Zahlen verzeichnen die Aufnahmeeinrichtungen in Trier (245 Abgänge), Speyer (180), Hermeskeil (173), Kusel (150), Bitburg (94) und Flughafen Hahn (81). Das Ministerium kündigte an, die Abläufe in den Unterkünften zu überprüfen und sich enger mit anderen Bundesländern auszutauschen.

Staatssekretär Janosch Littig (Grüne) betonte, das Phänomen betreffe vermutlich auch andere Länder, und man wolle prüfen, „was dort getan werde“. Der Fall steht im Kontext einer breiteren Debatte um „verschwundene Geflüchtete“, die durch Vorfälle in Bitburg öffentliche Aufmerksamkeit erregt hatte und inzwischen auch den Integrationsausschuss des Landtags beschäftigt.

Leistungen werden bei Abgängigen nach sieben Tagen eingestellt, Asylverfahren können ruhen oder gestoppt werden. Der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Dirk Herber, sieht in den Zahlen ein „deutliches Versagen der Landesregierung“: „Bereits am Dienstag im Integrationsausschuss des Landtags hat Staatssekretär Littig mit seiner grünen Asyl-Rhetorik den Eindruck vermittelt, dass Rheinland-Pfalz offensichtlich mehr und mehr den Überblick über die Asylbewerber im Land verliert.

Die neuen Informationen untermauern diese Auffassung. Wenn wirklich Asylbewerber mit negativ beschiedenem Asylverfahren unter den Abgängigen sind, dann muss die Landesregierung jetzt Transparenz schaffen und Zahlen auf den Tisch legen.

Ich hätte mir gewünscht, dass Staatssekretär Littig dazu schon im Ausschuss berichtet. Uns interessiert brennend, warum er dies nicht getan hat? Was hat die Landesregierung zu verbergen?“ Herber weiter: „Ein negatives Asylverfahren endet mit der Ablehnung des Schutzstatus, was zur Ausreiseaufforderung führt. Es kann ja wohl nicht sein, dass betroffene Personen dann einfach verschwinden, untertauchen oder in andere Länder weiterreisen.

Insbesondere straffällig gewordene Asylbewerber, deren Verfahren negativ beschieden wurden und die drohen unterzutauchen, müssen in Ausreisegewahrsam, Ausreisehaft oder Präventivgewahrsam. Das Land ist in der Pflicht in den konkreten Fällen dann effektive Rückführungen zu garantieren und die Fälle im Blick zu behalten.

Eine effektive und rechtsstaatliche Kontrolle gehört aus unserer Sicht zur Glaubwürdigkeit des Asylsystems. Verschwundene Asylbewerber gefährden das Vertrauen der Bevölkerung in staatliche Verfahren.

Dass betroffene Personen in der Illegalität in Rheinland-Pfalz verschwinden, bedeutet auch ein nicht zu unterschätzendes Sicherheitsrisiko. Die Landesregierung unterschätzt den sozialen Sprengstoff, den ihre Laissez-faire-Asyl-Haltung im Land bei den Menschen provoziert.“

Der CDU-Politiker kündigte an, die Thematik parlamentarisch weiter aufzuarbeiten und forderte konkrete Zahlen zu abgelehnten Asylverfahren unter den Abgängigen sowie zu Straftaten. Das Integrationsministerium betont derweil, der Zeitraum von 18 Monaten sei gewählt worden, weil Asylsuchende in Rheinland-Pfalz maximal so lange in den Erstaufnahmeeinrichtungen bleiben, bevor sie den Kommunen zugewiesen werden. Ob und wie viele der 923 Personen tatsächlich illegal im Land verbleiben, ins Ausland weiterreisen oder anderweitig untergetaucht sind, bleibt offen – ebenso wie mögliche Sicherheitsimplikationen.

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