
Rheinbrücke Wörth/ Maxau
Foto: Pfalz-Express
Kreis Germersheim / Südpfalz – Die Diskussion um den Bau der zweiten Rheinbrücke bei Wörth flammt erneut auf. Während über die Finanzierung neuer Verkehrsprojekte auf Bundesebene debattiert wird, richten Vertreter aus der Südpfalz klare Forderungen an Bund und Länder.
Landrat Martin Brandl verweist auf Berichte, wonach die zweite Rheinbrücke auf einer Liste von mehr als 70 Neubauprojekten stehen könnte, die bis 2029 nicht realisiert werden.
Er fordert daher einen verbindlichen Zeitplan: „Das Hin- und Her zwischen Bund und Land müssen sofort aufhören. Rheinland-Pfalz ist in der Verpflichtung, nun endlich und rechtskräftig das Baurecht herzustellen, und der Bund darf gerade wegen des Sondervermögens für die Infrastruktur nicht auf notwendige Neubauprojekte verzichten. Jede Ebene hat eine klar zugewiesene Verantwortung und steht in der Verpflichtung, dieser auch nachzukommen.“
Brandl betont zudem, dass der Bau auch ohne das offene Planfeststellungsverfahren in Baden-Württemberg möglich sei. „Die Anbindung der zweiten Rheinbrücke an die B10 ist im aktuell von Rheinland-Pfalz betriebenen Verfahren gesichert, auch wenn ich mir eine bessere Anbindung an die B36 gewünscht hätte. Ein klarer Zeitplan für den Bau der Brücke würde sicherlich auch den Druck auf die baden-württembergische Seite erhöhen.“
Unterstützung erhält Brandl vom Kreisbeigeordneten Christian Völker, der auf die Überlastung der bestehenden Brücke hinweist: „Wir brauchen dringend eine zweite Querung, um Verkehrssicherheit und Mobilität langfristig zu gewährleisten. Es geht um einen wichtigen Wirtschaftsstandort und um Arbeitsplätze, wofür eine funktionierende Infrastruktur essentiell ist.“
Brandl und Völker kritisieren, dass sich die Länder „so viel Zeit gelassen und über so viele Jahre kaum sichtbare Fortschritte ergeben haben“. Für die Bürger sei das eine enorme Belastung: „Wer täglich im Stau steht, weiß, dass die Region dringend eine zweite Rheinquerung braucht.“ Die Brücke bei Wörth sei nicht nur für die Region, sondern auch für Wirtschaft, Handel und Katastrophenschutz von zentraler Bedeutung.
Thomas Gebhart, CDU-Bundestagsabgeordneter für die Südpfalz, bezeichnet die Rheinbrücke als „das wichtigste Infrastrukturprojekt für die Südpfalz“. Sie verbinde die Region unmittelbar mit Karlsruhe und würde die Situation für tausende Pendler verbessern. „Ich werde so lange am Ball bleiben, bis sie steht. Die Südpfalz braucht diese Brücke (…).“
Auch der CDU-Landtagsabgeordnete Florian Bellaire sieht die Verantwortung bei den Ländern: „Seit Jahrzehnten gibt es Planungen für eine zweite Brücke. Für die Planungen waren und sind die Bundesländer zuständig. Bis heute gibt es aber kein Baurecht. Die Verantwortung für fehlendes Baurecht tragen die Landesregierungen von Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg.“
Kritik aus Mainz an Berlin hält er für fehlgeleitet: „Im Zusammenhang mit der zweiten Rheinbrücke ist es nicht zielführend, wenn die rheinland-pfälzische Verkehrsministerin Schmitt Kritik an den Bund richtet, solange die Länder selbst gar kein Baurecht geschaffen haben.“
Bellaire mahnt, dass es nun darauf ankomme, „dass alle Verantwortlichen die Arbeit in ihrem Zuständigkeitsbereich erledigen“. Für die Landesregierungen bedeute das: Baurecht schaffen.
Hintergrund: Woran es derzeit hängt
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Aufteilung der Planung und Verfahren in beiden Bundesländern
Rheinland‐Pfalz und Baden-Württemberg müssen jeweils eigene Planfeststellungsverfahren durchführen, die allerdings aufeinander abgestimmt sein müssen, etwa in Bezug auf die Planung der Brücke und deren östlichen Anschluss an die B10. -
Gutachten und Variantenprüfung
Es wurden umfangreiche Baugrunduntersuchungen gemacht (z. B. fast 40 tiefe Bohrungen, auch im Rhein), verschiedene Varianten in Bezug auf Technik, Kosten, Umweltverträglichkeit werden geprüft. Eine Vorzugsvariante soll erstellt werden. -
Gerichtliche Klagen und Umweltrechtliche Anforderungen
Es hat Klagen gegeben, insbesondere vom BUND, und vom Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz kam 2019 ein Urteil, wonach der Planfeststellungsbeschluss großteils rechtens ist, aber nicht vollziehbar, soweit die Brücke als Pfeilerbrücke geplant ist (statt z. B. freitragend).Auch auf baden-württembergischer Seite gibt es offene Klagen, und das Urteil in Rheinland-Pfalz enthebt das Projekt nicht von weiteren gerichtlichen und rechtlichen Prüfungen.
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Umweltschutz / Ausgleichsmaßnahmen
Naturschutzauflagen, Vogelschutz- und FFH-Gebiete sind betroffen. Es müssen Umweltgutachten und Ausgleichsmaßnahmen erstellt und genehmigt werden. Diese Prozesse kosten Zeit und gelten als einer der Gründe für Verzögerungen. -
Ausstehendes bzw. ergänzendes Baurecht
Auch wenn viele Planungen fortgeschritten sind, fehlt bislang das vollständig vollziehbare Baurecht – das heißt: Planfeststellungsbeschlüsse, die nicht an einzelnen Aspekten haken, und gegen die keine rechtswirksamen Klagen mehr stehen, damit rechtlich mit dem Bau begonnen werden kann. -
Finanzielle Zusagen & Mittelbereitstellung
Das Vorhaben ist im Bundesverkehrswegeplan mit „vordringlichem Bedarf“ eingeordnet, und der Bund soll die Kosten tragen. Aber Mittel müssen gesichert und bereitgestellt werden. Ohne klar bestätigte Finanzierung gibt es Unsicherheit. (cli)

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