Wörth – Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Landesverband Rheinland-Pfalz hat am 7. März beim Oberverwaltungsgericht Koblenz gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Bau einer zweiten Rheinbrücke Klage eingereicht.
Die Umweltorganisation will „aus Verantwortung für die Umwelt und aus Respekt vor gültigen Umweltvorschriften Flagge zeigen gegen eine jahrelang generalstabsmäßig von Politik und Wirtschaft vorangetriebene Kampagne zu Gunsten eines überflüssigen Verkehrsprojekts“ so der BUND.
Der BUND behauptet, Untersuchungen und Gutachten beruhten auf „unvollständigen bzw. fehlerhaften Annahmen“ bei der Verkehrsuntersuchung, dem Umgang mit der Wasserrahmenrichtlinie der EU und mit den Belangen des Naturschutzes. „Eine Planrechtfertigung für das Vorhaben kann so nicht gegeben sein.“
Der BUND sieht sich in seiner Position bestätigt durch die „nach wie vor gültige grundsätzliche Aussage“ des Bundesrechnungshofs, der den Bau einer zweiten Rheinbrücke „weder für notwendig noch für wirtschaftlich“ erklärt habe und daran auch einen Mangel der Finanzierbarkeit durch den Bund festmache.
Die bestehende Rheinbrücke sei in der Lage, sowohl den aktuellen als auch den für die Jahre bis 2025 prognostizierten Verkehr zu bewältigen, so der BUND. Der morgendliche Stau entstehe durch die Überlastung des Karlsruher Straßennetzes und durch das Nadelöhr „Knielinger Pförtner“. „Eine zweite Brücke würde die Stausituation sogar weiter verschärfen“, heißt es.
Vieles bleibe rätselhaft: „Nachdem der Bundesrechnungshof sich auf das vom LBM Speyer unter Kurt Ertel immer wieder herangezogene Gutachterbüro Modus Consult bezogen hatte, das für eine zweite Brücke einen Fernverkehrsanteil von 5 Prozent prognostiziert und diese Straße dem Regionalverkehr zugeordnet hatte, kommt jetzt der gleiche Gutachter – ohne weitere Erklärung – zu einem Fernverkehrsanteil von 20 bis 25 Prozent“, schreiben Karin Marsiske (BUND Südpfalz) und Dr. Holger Schindler, BUND-Landesvorsitzender. Genauer hinzusehen werde Sache des Gerichts sein.
Besonders ins Abseits gerate der Naturschutz. „Bis zu 75 seltene oder kurz vor dem Aussterben stehende Arten sollen de facto mehr oder weniger dem Moloch Verkehr geopfert werden durch den von der B 9 durch die Rheinauen geführten Zubringer auf die neue Brücke.“
Einen Radweg über die zweite Brücke enthalte der Planfeststellungsbeschluss überhaupt nicht. Es sei sogar von einem Rückbau bestehender Radwege die Rede. „An diesem misslichen Befund ändern auch nichts jüngste Meldungen über eine Machbarkeitstudie.“ (red)
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Der BUND ist doch nur darauf aus, im Rahmen einer „aussergerichtlichen Einigung“ (Kohle gegen Mund halten) seine Kasse zu füllen.
Mit der Aberkennung der GeMeinnützigkeit könnte man jede Menge Steuergeld sparen!
Die Profilierungssüchtigen Funktionäre könnten ihre Bedürfnisse ja auch im Sandkasten ausleben.