Pfalz. Die Stifterzahlungen des Bezirksverbands Pfalz an das Historische Museum der Pfalz in Speyer sind rechtmäßig. Sie sind insbesondere mit dem Beihilferecht der Europäischen Union vereinbar.
Die vom Bezirksverband Pfalz vertretene Rechtsposition wurde nun durch das rheinland-pfälzische Wirtschaftsministerium unter Bezugnahme auf eine verbindliche Auskunft des Bundeswirtschaftsministeriums bestätigt.
Neben dem Land Rheinland-Pfalz und der Stadt Speyer leistet der Bezirksverband Pfalz mit zurzeit jährlich 2 Millionen Euro den Hauptanteil an den für den Betrieb des Museums benötigten Finanzmitteln.
Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieser Zahlungen waren in jüngster Zeit aufgekommen, weil die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion als Kommunalaufsichtsbehörde des Bezirksverbands Pfalz in ihrer Haushaltsverfügung vom 2. Juni 2016 die Frage einer Vereinbarkeit dieser Leistungen mit dem EU-Beihilfe- und Wettbewerbsrecht aufgeworfen und zudem dem Regionalverband nahegelegt hat, diese Zahlungen vorläufig nicht mehr zu erbringen.
Mit Blick auf den weiteren Betrieb des Museums und die Arbeitsverhältnisse der dort beschäftigten Mitarbeiter ist der Bezirksverband Pfalz dem Vorschlag, seine Stifterzahlungen auszusetzen, nicht nachgekommen, weil dies zur Insolvenz der Stiftung und demzufolge zur sofortigen Schließung des Museums und zu einer Beurlaubung oder Entlassung der Mitarbeiter geführt hätte.
Wie der Bezirkstagsvorsitzende Theo Wieder betont hatte, sei „eine solche Vorgehensweise nicht verantwortbar“ und werde vom Bezirksverband Pfalz deshalb auch nicht umgesetzt, zumal nach eigener Einschätzung und Bewertung die Rechtmäßigkeit seiner Zahlungen an das Historische Museum in jeder Hinsicht gegeben sei.
Das wurde nun bestätigt. Nach Feststellungen des rheinland-pfälzischen Wirtschaftsministeriums, die sich auch auf Auskünfte des Bundeswirtschaftsministeriums stützen, sind kulturelle öffentliche Einrichtungen bei einer staatlichen Finanzierungsquote von 51 Prozent und mehr grundsätzlich als nichtwirtschaftlich anzusehen.
Dies ergibt sich aus Randziffer 34/35 der sogenannten „notion of aid“ der Europäischen Kommission. Die dort festgelegten Voraussetzungen einer Freistellung vom europäischen Beihilferecht liegen beim Historischen Museum der Pfalz vor, denn dessen öffentliche Finanzierungsquote liegt deutlich höher als 51 Prozent.
Wenn eine solche Einrichtung wie das Historische Museum aber infolgedessen als nichtwirtschaftlich anzusehen ist, unterfällt sie auch nicht dem EU-Beihilfe- und Wettbewerbsrecht.
Bezirkstagsvorsitzender Theo Wieder begrüßt insbesondere im Interesse der Mitarbeiter, aber auch mit Blick auf die vielen Besucher des Museums diese schnelle und klare Entscheidung und dankt dem rheinland-pfälzischen Wirtschaftsministerium für die gute Zusammenarbeit bei der verbindlichen Klärung dieser Rechtsfrage.
Den bereits auf den Weg gebrachten neuen Ausstellungsprojekten wie „Maya“ ab Oktober 2016 und „Richard Löwenherz“ ab Herbst 2017 steht damit nichts mehr im Wege. (red)

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