Dienstag, 16. April 2024

Wissing: Novemberhilfe für Betriebe kommt

17. November 2020 | Kategorie: Finanzen, Kreis Bad Dürkheim, Kreis Germersheim, Kreis Südliche Weinstraße, Landau, Neustadt a.d. Weinstraße und Speyer, Ratgeber, Regional, Rhein-Pfalz-Kreis, Südwestpfalz und Westpfalz, Wirtschaft in der Region

Die Gastronomie trifft es zum zweiten Mal in diesem Jahr hart, ebenso wie Künstler, Soloselbstständige, Kultureinrichtungen oder Vereine.
Foto: Pfalz-Express

RLP – Der Ministerrat hat am Dienstag der Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern für die Novemberhilfe zugestimmt. Antragsberechtigt sind Betriebe, die direkt oder indirekt vom Lockdown betroffen sind. Die Anträge können voraussichtlich vom 27. November an gestellt werden. Das hat Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing (FDP) bekannt gegeben.

Der Lockdown sei eine Zumutung für die betroffenen Unternehmen und Solo-Selbstständigen, sagte Wissing. Viele hätten bereits zum zweiten Mal in diesem Jahr keine Möglichkeit, aus eigener Kraft ihr Einkommen zu erwirtschaften. „Gemeinsam mit anderen Ländern habe ich mich dafür eingesetzt, dass der Umsatzausfall möglichst schnell und unbürokratisch ausgeglichen wird. Dies ist uns teilweise gelungen. Wichtig ist nun, dass der Bund das Antragsverfahren so schnell wie möglich startet.“

Über die Novemberhilfe erhalten direkt und indirekt Betroffene der Betriebsschließungen eine Erstattung in Höhe von 75 Prozent des steuerbaren Umsatzes des Vorjahresmonats.

Solo-Selbstständige, deren Anspruch unter 5.000 Euro liegt, sollen direkt antragsberechtigt sein. Erstattungen über 5.000 Euro können analog zur Überbrückungshilfe ausschließlich von einem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer oder Rechtsanwalt beantragt werden.

Antragsberechtigt sollen alle Unternehmen (auch öffentliche), Betriebe, (Solo-) Selbständige, Vereine und Einrichtungen sein, die im November ihren Geschäftsbetrieb einstellen mussten.

Auch indirekt Betroffene (zum Beispiel Zulieferer oder Dienstleistungen) erhalten Erstattungen, wenn sie nachweislich und regelmäßig 80 Prozent ihrer Umsätze mit nun geschlossenen Unternehmen erzielt haben.

Neu aufgenommen wurde die Antragsberechtigung von „über Dritte Betroffene“. Damit können z.B. auch Künstler Novemberhilfe erhalten, die einen Vertrag mit einer Agentur haben, die wiederum Verträge mit jetzt geschlossenen Veranstaltungsstätten hat.

Nach Angaben des Bundes sollen Anträge auf Novemberhilfe vom 27. 11.2020 an über ein Bundesportal gestellt werden können.

Print Friendly, PDF & Email
Zur Startseite

Abonnieren Sie auch unseren Pfalz-Express-Kanal bei YouTube

Diesen Artikel drucken Diesen Artikel drucken

Kommentare sind geschlossen