Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“: Gemeinden können sich bis 17. März anmelden

19. Januar 2017 | Kategorie: Kreis Germersheim
In der Sonderklasse belegte 2014 Neupotz mit 91 Punkten vor Wörth-Büchelberg mit 82 Punkten den 1. Platz.  Auf dem Foto der damalige Bürgermeister Emil Heid (vorne, 3.v.li.) mit der Kreiskommission bei der Besichtigung von Neupotz.

In der Sonderklasse belegte 2014 Neupotz mit 91 Punkten vor Wörth-Büchelberg mit 82 Punkten den 1. Platz.
Auf dem Foto der damalige Bürgermeister Emil Heid (vorne, 3.v.li.) mit der Kreiskommission bei der Besichtigung von Neupotz.

Kreis Germersheim – Nach einjähriger Pause findet der Wettbewerb `Unser Dorf hat Zukunft´ in den Jahren 2017 und 2018 wieder statt.

Dabei können sich die Siegergemeinden für den Gebiets- und Landesentscheid qualifizieren. Die Siegergemeinden aus dem Landesentscheid werden dann 2019 am Bundesentscheid teilnehmen. Beteiligen können sich Gemeinden oder Gemeindeteile bis zu 3.000 Einwohnern. Im Landkreis Germersheim sind dies 22 Gemeinden und Ortsbezirke.

„Alle entsprechenden Ortsgemeinden und Ortsbezirke werden aufgerufen sich am Wettbewerb zu beteiligen. Auch kleine Gemeinden haben hier die Möglichkeit, die Vorzüge und Qualitäten sowie die zukünftige Entwicklung ihres Ortes darzustellen. Nutzen Sie die Chance“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel.

Im Wettbewerbsjahr 2017/2018 wird erstmals ein Sonderpreis für „Kinder- und jugendfreundliche Dorferneuerung“ ausgelobt. Für die Kommunen soll dies Anreiz sein, die Interessen und Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen im Ort darzustellen und zu fördern. Die Prämierung erfolgt im Landesentscheid mit einem Preisgeld in Höhe von 5.000 Euro.

Die Wettbewerbsteilnehmer werden in zwei Klassen eingeteilt: In der Hauptklasse sind die Ortsgemeinden und die Gemeindeteile zusammengefasst, die sich zum ersten Mal am Wettbewerb beteiligen oder in früheren Wettbewerben noch nicht im Gebietsentscheid waren. In der Sonderklasse sind die Ortsgemeinden und Gemeindeteile zusammengefasst, die in früheren Jahren bereits im Gebietsentscheid waren.

Die Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister bzw. Ortsvorsteher und Ortsvorsteherinnen melden die Beteiligung am Wettbewerb nach Beschlussfassung im Ortsgemeinderat über die Verbandsgemeindeverwaltung der Kreisverwaltung. Die Meldungen müssen bis spätestens 17.03.2017 bei der Kreisverwaltung vorliegen.

Die Sieger des Kreisentscheids nehmen am Gebietsentscheid teil, dessen Sieger wiederum gehen in den Landesentscheid. Zur Ermittlung der Kreis-, Gebiets- und Landessieger werden von den Kreisverwaltungen, der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion und dem Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur Bewertungsjurys gebildet, die von April bis Juli die teilnehmenden Gemeinden besichtigen.

Für Rückfragen zum Wettbewerb steht der Dorferneuerungsbeauftragte des Kreises, Heinrich Kindler, unter 07274/53290 oder h.kindler@kreis-germersheim.de zur Verfügung.

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