
(v.li.) Steuerberater Peter Meier, Notar Daniel Wassmann, Dr. Thomas Gebhart (MdB), Martin Brandl (MdL) und der Fraktionsvorsitzende im Verbandsgemeinderat Rülzheim, Matthias Schardt, standen für Fragen zur Verfügung. Fotos: Licht
Rülzheim – Was tun, wenn man älter wird und die Kräfte schwinden? Oder man aufgrund von Alter oder Krankheit nicht mehr selbstständig über sein Leben entscheiden kann? Wie am besten vorsorgen, um in einer solchen Situation nicht unvorbereitet zu sein?
Diese und und viele andere Fragen wurden beim Zukunftsforum „Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Testamentsvollstreckung“ beleuchtet. Bundestagsabgeordneter Dr. Thomas Gebhart, Landtagsabgeordneter Martin Brandl und der Fraktionsvorsitzende im Verbandsgemeinderat Rülzheim, Matthias Schardt (alle CDU) hatten zu diesem Informationsabend eingeladen. Als Fachleute referierten Notar Daniel Wassmann und Peter Meier, Steuerberater und Fachberater für Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung.
Was ist eine Beurkundung, was ist der Unterschied zur Vollmacht, was eine Betreuungsverfügung? Wann ist was sinnvoll? Eigentlich ein staubtrockenes Thema, jedoch eins von großem Interesse. Der zum Bersten gefüllte Viktoriasaal in der VR-Bank in Rülzheim verdeutlichte anschaulich, wie umfangreich der Informationsbedarf zu diesem Thema ist.
Notar Daniel Wassmann erläuterte zunächst die Begriffe:
So ist ein Betreuer ein gesetzlicher Vertreter von Volljährigen, die für ihre eigenen Angelegenheiten nicht sorgen können und damit einer Betreuung bedürfen.
Eine Vollmacht ist eine einseitige Willenserklärung des Vollmachtgebers gegenüber dem Vertreter, der die Handlungen des Vollmachtgebers durchführen darf.
Die Betreuungsverfügung ist eine Möglichkeit der persönlichen und selbstbestimmten Vorsorge für den Fall, dass man selbst nicht mehr in der Lage ist, seine eigenen Angelegenheiten zu erledigen. Ihr Vorteil ist, dass sie nur dann Wirkungen entfaltet, wenn es tatsächlich erforderlich wird.
Wenn keine Vorvereinbarungen vorliegen, stellt das Betreuungsgericht einen Betreuer, sofern notwendig.
Testamentsvollstreckungs-Spezialist Peter Meier verdeutlichte das Procedere einer Testamentsvollstreckung. Der Testamentsvollstrecker ist die in der Regel vom Erblasser ernannte Person, die (oft als Treuhänder) die letzte Verfügungen des Erblassers zur Ausführung zu bringen hat. „Konflikte sind vorprogrammiert, wenn letzter Wille und Wünsche der Erben nicht übereinstimmen. Der Testamentsvollstrecker ist jedoch nur dem Verstorbenen verpflichtet“, so Meier.
Fallstricke lauern indes überall, wie die Zuhörer bei der anschließenden Fragerunde erfuhren. So sind Vollmachten nicht überall akzeptiert, weil ein Beweis der Echtheit häufig schwer zu erbringen ist. Grundsätzlich rieten die Experten zu einer notariellen Beratung und Beurkundung. Von Internetberatung und Formularen, die es zum Download gibt, wurde gewarnt. Einzig das zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer sei hieb- und stichfest, sagte Daniel Wassmann.
Am Ende stellte Matthias Schardt die neue Broschüre „Behalten Sie Ihr Leben in der Hand“ vor, in der die wichtigsten Informationen zusammengefasst sind. (cli)
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