
Symbolbild: dts Nachrichtenagentur
Neustadt. Am Sonntag, 9. Juni 2024, wird gewählt. In Neustadt an der Weinstraße stehen an diesem Tag die Wahlen zum neuen Stadtrat, zu allen Ortsbeiräten inklusive Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher, zum Bezirkstag und zum Europäischen Parlament auf dem Programm.
Die Wahlen werden vom städtischen Wahlamt vorbereitet und durchgeführt. Es kümmert sich auch um die Organisation der Wahlzettel. Wahlvorschläge können bis 22. April, 18 Uhr, eingereicht werden. Wahlleiter der Stadt Neustadt an der Weinstraße für die Kommunal- und Europawahl 2024 ist Bürgermeister Stefan Ulrich.
Die Unterlagen zur Beantragung eines Wahlscheins werden Mitte Mai mit der Wahlbenachrichtigung postalisch zugestellt. Wer für eine andere Person einen Wahlschein beantragen möchte, braucht eine schriftliche Vollmacht. Ein entsprechender Vordruck liegt den Unterlagen bei.
Wählen können Bürgerinnen und Bürger entweder in einem der Wahllokale oder per Briefwahl. Insgesamt stehen 37 Lokale zur Verfügung, 21 in den Ortsteilen und 16 in der Kernstadt. Bis auf zwei Standorte (Hans-Geiger-Schule und Ortsverwaltung Haardt) sind alle barrierefrei zu erreichen. Geöffnet sind sie am Wahlsonntag von 8 bis 18 Uhr, danach geht es an die Auszählung der Stimmen.
Zur persönlichen Wahl sind der Personalausweis sowie die Wahlbenachrichtigung mitzubringen.
Wer per Briefwahl wählen möchte, hat verschiedene Möglichkeiten. Er kann die Briefwahlausgabe im Rathaus am Marktplatz nutzen und dort auch direkt wählen. Oder er fordert die Unterlagen per Post an und erhält diese ebenfalls per Post. Oder er nutzt das Online-Angebot (OLIWA). Wichtig: Die Stimmzettel müssen bis spätestens 9. Juni, 18 Uhr, im Rathaus abgegeben sein oder im Hausbriefkasten der Stadtverwaltung liegen. Wer also seinen Umschlag am Samstag, 8. Juni, in einen öffentlichen Briefkasten der Post steckt, ist zu spät dran.
Egal für welche Variante man sich entscheidet, Basis aller Stimmabgaben ist die Wahlbenachrichtigung. Dort finden sich auch noch einmal ausführliche Informationen.
Die Amtszeit für die Mitglieder des Stadtrats, der Ortsbeiräte, des Bezirkstages und des Europäische Parlament beträgt fünf Jahre.
Wer sich am 9. Juni ehrenamtlich als Wahlhelferin oder Wahlhelfer engagieren möchte, ist herzlich eingeladen, sich unter wahlen@neustadt.eu oder 06321/855-1300 zu melden.
Bei den Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher kann es zu Stichwahlen kommen. Diese würden am Sonntag, 23. Juni, durchgeführt werden.
Der Wahlausschuss bestätigt abschließend das amtliche Endergebnis. Er tagt am Mittwoch, 12. Juni. Danach ist die erste Sitzung jedes Gremiums die so genannte konstituierende Sitzung, in der die neuen Mitglieder offiziell in ihr Amt eingeführt werden.
In Neustadt an der Weinstraße steht 2024 noch eine weitere Wahl an: Am 10. November werden die neuen Mitglieder des Beirats für Migration und Integration bestimmt. In diesem Fall handelt es sich um eine reine Briefwahl.
Die nächsten Wahlen finden bereits 2025 statt. Dann wird in Neustadt an der Weinstraße ein neuer Oberbürgermeister oder eine neue Oberbürgermeisterin gewählt, und in Deutschland ein neuer Bundestag.
Ausführliche Infos sind ab Anfang Mai online unter www.neustadt.eu/wahlen verfügbar.
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