
AfD-Wahlplakate in der Josef-Probst-Straße.
Foto: Pfalz-Express
Germersheim – Die Polizeiinspektion Germersheim hat Ermittlungen wegen des Verschwindens mehrerer Wahlplakate der AfD aufgenommen.
Die Plakate waren anlässlich der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 an Laternen in der Josef-Probst-Straße (L539) angebracht worden. Laut Polizei wurden diese zwischen dem 6. und 7. Januar 2025 entfernt. Hinweise auf die Täter liegen derzeit nicht vor.
Die Polizei bittet um Mithilfe: Zeugen können sich telefonisch unter 07274/958-0 oder per E-Mail an pigermersheim@polizei.rlp.de melden.
Mögliche Erklärung durch Verstoß gegen Vorschriften
Der Germersheimer Stadtrat Armin Lutzke (FWG) weist darauf hin, dass das Anbringen der Plakate gegen Vorschriften des Landesbetriebs Mobilität Rheinland-Pfalz (LBM) verstoßen habe. Nach diesen Regelungen dürfen Wahlplakate für die Bundestagswahl frühestens ab dem 12. Januar 2025 aufgehängt werden.
Der LBM ist für überörtliche Straßen wie Bundesstraßen und Landesstraßen zuständig. Wahlplakate, die in diesen Bereichen – beispielsweise an Laternen entlang von Bundes- oder Landesstraßen – angebracht werden, unterliegen den straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften, die der LBM durchsetzt. Die Behörde legt auch Fristen fest, ab wann Plakate aufgehängt werden dürfen, um Verkehrsgefährdungen und unzulässige Nutzung öffentlicher Flächen zu vermeiden.
Lutzke vermutet daher, dass die Plakate nicht gestohlen, sondern von der zuständigen Behörde entfernt worden sein könnten. Die Klärung des Sachverhalts wird derzeit von der Polizei und anderen zuständigen Stellen geprüft.

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