
Foto: Wolfgang Ehrecke / Pixabay
Für das Gebiet des Landkreises Südliche Weinstraße und der Stadt Landau gilt wegen der aviären Influenza, umgangssprachlich Vogelgrippe genannt, noch bis Sonntag, 30. November 2025, die sogenannte Aufstallpflicht für Geflügel.
Das zuständige Veterinäramt Südliche Weinstraße teilt mit, dass diese Pflicht in SÜW und Landau aufgrund der aktuellen Lage und der aktualisierten Risikobewertung durch das Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz zunächst nicht weiter verlängert wird.
Die regionalen Gegebenheiten, insbesondere, dass es keine größeren Gewässer gibt und bisher auch keine betroffenen Wildvögel an der Südlichen Weinstraße oder in Landau zu verzeichnen waren, stellen sich anders dar als in anderen Landesteilen. Andernorts haben Landkreise oder kreisfreie Städte einen deutlich höheren Anteil an Oberflächengewässer oder mehr Flächen entlang der großen Flüsse – und damit mehr Risiko für den Eintrag der Tierseuche durch Zugvögel.
Sicherheitsmaßnahmen bei Tierhaltung empfohlen
Grundsätzlich empfiehlt das Veterinäramt Südliche Weinstraße, Geflügel weiterhin auf freiwilliger Basis aufzustallen, insbesondere dort, wo Vögel an Teichen und Wasserstellen gehalten werden, die auch für Wildtiere zugänglich sind. Um den Kontakt von Haus- und Nutzgeflügel mit Wildvögeln weitestgehend zu verhindern, sollten Ausläufe beziehungsweise Futterstellen abgedeckt sein.
Straßen- und Stallkleidung strikt trennen sowie Hände vor dem Betreten und nach dem Verlassen der Ställe gründlich waschen hilft außerdem, das Risiko eines Eintrags des Virus zu reduzieren. Futter, Einstreu und andere Materialien sollten für Wildvögel unzugänglich gelagert sein. Ein- und Ausgänge zu Ställen sollten so gesichert sein, dass Unbefugte sie nicht betreten können.
Um das aktuelle Geschehen weiter zu beobachten, bittet das Veterinäramt SÜW die Tierhalterinnen und Tierhalter sowie die Bevölkerung, weiterhin verdächtige und totgefundene Vögel zu melden, damit diese beprobt werden können. Im Fokus stehen neben Hausgeflügel insbesondere Wassergeflügel und Greifvögel. Das Veterinäramt Südliche Weinstraße ist erreichbar per E-Mail an veterinaeramt@suedliche-weinstrasse.de sowie telefonisch unter den Nummern 06341 940-360 und -364.
Wer Hühner, Enten, Gänse, Puten oder Laufvögel hält, muss dies der Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz melden. Unabhängig von dieser jährlichen Meldung an die Tierseuchenkasse muss jede Tierhaltung auch einmalig bei der zuständigen Kreisverwaltung angezeigt werden. Weitere Infos dazu gibt es online unter www.suedliche-weinstrasse.de/tierhaltunganmelden.
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