Verstärkte Kontrollen und Alkoholverbot beim Faschingsumzug in Herxheim

3. März 2014 | Kategorie: Kreis Südliche Weinstraße

Foto: Alexandra H. / pixelio.de / http://www.pixelio.de/media/679804

Herxheim/SÜW – Das Jugendamt der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße kündigt für den Faschingsumzug in Herxheim noch einmal verstärkte Kontrollen zur Einhaltung der Jugendschutzgesetze an.

Aufgrund der Erfahrungen beim Faschingsumzug in Offenbach werden die Kontrollen der Polizeifachkräfte, der Ordnungsbehörde sowie der Jugendamtsmitarbeiter und Jugendpfleger verschärft und intensiviert.

Außerdem weist das Jugendamt auf die für Herxheim geltende Allgemeinverfügung hin.

Ab 12 Uhr bis 18 Uhr ist es verboten, mitgebrachte alkoholhaltige Getränke in der Öffentlichkeit mitzuführen und/oder zu verzehren. Ausgenommen sind lediglich gaststättenrechtlich konzessionierte Flächen und Ausschankstellen. Bei Verstößen dürfen die Ordnungsbehörden die alkoholhaltigen Getränke an sich nehmen und entsorgen, sowie weitere Anordnungen treffen.

Harte Alkoholika wie Schnäpse, Liköre und deren Mixgetränke (so genannte branntweinhaltige Getränke) dürfen an Jugendliche weder abgegeben, noch darf ihnen der Konsum in der Öffentlichkeit erlaubt werden. Verstöße werden mit hohen Bußgeldern belegt.

Des Weiteren appellieren die Verantwortlichen von Jugendamt, Polizei und Gemeinde an die Eltern sich ihrer Verantwortung bewusst zu sein und mit ihren Kindern und Jugendlichen über die Beteiligung am Umzug und den Gebrauch bzw. Nichtgebrauch von Alkohol zu sprechen. (red)

 

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