
Ungarischer Grenzübergang (Archiv)
Foto: via dts Nachrichtenagentur
Budapest – Ungarn ist nach Angaben der Regierung in Budapest nicht bereit, einen wesentlichen Teil der erst im Juni beschlossenen Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) umzusetzen.
Dabei handelt es sich um einen zentralen Pfeiler der EU-Asylreform: die schnellen Asylverfahren an den EU-Außengrenzen für Migranten mit wenig Aussicht auf die Gewährung eines Schutzstatus, wie die „Welt“ berichtet.
„Die Entscheidung der EU, Ungarn im ersten Jahr der Anwendung der neuen Asylgesetzgebung zu verpflichten, fast ein Viertel der insgesamt 30.000 Plätze für schnelle Asylverfahren an den EU-Außengrenzen bereit zu stellen, ist lächerlich und irrational. Wir werden das auf keinen Fall tun“, sagte Europaminister Janos Boka der „Welt“.
Zur Begründung sagte er: „Das Mandat, das die Wähler der ungarischen Regierung gegeben haben, ist klar: Sie wollen keine Migrantenlager in Ungarn sehen. Und darum werden wir sie auch gar nicht erst errichten. Das ist ein eindeutiger Wählerauftrag.“
Laut EU-Asylreform müssen die Maßnahmen des neuen Gesetzespakets spätestens bis Juni 2026 umgesetzt werden. Erst am Donnerstag hatte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) in Warschau gesagt: „Oberste Priorität hat für uns nach wie vor die schnellstmögliche Umsetzung des gemeinsamen Asyl- und Migrationspakets.“
Ungarn ist dabei nach einem komplizierten Berechnungsverfahren verpflichtet worden, 8.495 der insgesamt 30.000 Plätze für schnelle Grenzverfahren im ersten Jahr der Umsetzung zur Verfügung zu stellen. Deutschland muss dagegen nur 413 Plätze bereitstellen, Italien 6.163 und Spanien 3.510.
Die Maßnahmen des neuen EU-Asylpaktes sehen vor, dass Asylsuchende aus Ländern mit einer Anerkennungsquote von unter 20 Prozent im Ankunftsland an der EU-Außengrenze ein Schnellverfahren unter haftähnlichen Bedingungen durchlaufen. Das Grenzverfahren dauert zwölf Wochen. Wird das Schutzgesuch abgelehnt, sollen die Betroffenen nach spätestens nach zwölf weiteren Wochen möglichst wieder abgeschoben werden.
Minister Boka sagte, die EU verstoße mit dem Plan „gegen die Interessen einer Mehrheit der ungarischen Wähler“. Boka: „Die Staats- und Regierungschefs hatten sich in der Vergangenheit darauf geeinigt, dass wesentliche Fragen in der Migrationspolitik einstimmig verabschiedet werden sollen – auch wenn rein formal nur eine qualifizierte Mehrheit nötig ist. An diese Vereinbarung hat man sich im Fall der schnellen Grenzverfahren nicht gehalten.“
Ungarn habe zwar dagegen gestimmt, wurde aber überstimmt. „Nun muss sich niemand wundern, dass wir nicht bereit sind, eine falsche Politik, die eine schwere Belastung für die Sicherheit und die Ordnung in Ungarn wäre, umzusetzen“, so der Minister. (dts Nachrichtenagentur)

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