Ankara – Der UN-Sonderbeauftragte für die Meinungsfreiheit, David Kaye, greift in das Verfahren um den inhaftierten „Welt“-Korrespondenten Deniz Yücel ein.
In einem Schreiben aus dieser Woche, aus dem die „Welt“ zitiert, nimmt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Kayes Antrag an, eine Stellungnahme im Verfahren zu Yücels Beschwerde vor dem Gericht abzugeben. Der EGMR setzte Kaye eine Frist bis zum 23. Oktober für das Einreichen seiner Einschätzung.
Yücel hatte im April Beschwerde gegen seine Inhaftierung in der Türkei beim EGMR eingereicht. Die fortdauernde Einzelhaft verstoße unter anderem gegen die Meinungs- und Pressefreiheit sowie das Verbot von Folter und unwürdiger Behandlung in der Haft, wie sie in der Europäischen Menschrechtskonvention niedergelegt sind.
Auch die Türkei hat die Konvention als eines der ersten Mitglieder des Europarats unterzeichnet. Der EGMR wacht über die Einhaltung der Konvention in den 47 Mitgliedsländern des Rates.
Schon vor Kaye hatte auch der Menschenrechtskommissar des Europarats, Nils Muiznieks, angekündigt, eine Stellungnahme zum Verfahren abzugeben. Zudem wollen mehrere internationale Menschenrechtsorganisationen ebenfalls Stellung nehmen, unter ihnen „Reporter ohne Grenzen“, PEN International, ARTICLE 19, Index on Censorship, das International Press Institute und das Committee to Protect Journalists. (dts Nachrichtenagentur)

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