
Thüringer Landtag (Archiv)
Foto: via dts Nachrichtenagentur
Weimar – Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat eine einstweilige Anordnung zur konstituierenden Sitzung des Thüringer Landtags erlassen und dabei der CDU weitgehend Recht gegeben.
Der Alterspräsident werde insbesondere dazu verpflichtet, in der konstituierenden Sitzung bereits vor der Wahl des Landtagspräsidenten die Neufassung der Tagesordnung im Plenum zur Abstimmung zu stellen, so der Beschluss der Weimarer Richter vom Freitagabend. Ein Teil der anderen von der CDU gestellten Anträge wurde abgelehnt.
Die Thüringer Verfassung treffe keine Regelung zur Reihenfolge der einzelnen Konstituierungshandlungen und gebe insbesondere nicht vor, dass die Wahl des Landtagspräsidenten noch vor dem Beschluss einer Geschäftsordnung zu erfolgen habe, hieß es zur Begründung.
Die Abgeordneten hätten aus der verfassungsrechtlich gewährleisteten Parlaments- und Geschäftsautonomie das Recht, auch in der konstituierenden Sitzung über die Tagesordnung zu bestimmen und dabei sowohl die Gegenstände als auch die Reihenfolge der Tagesordnung festzulegen. Damit sei auch eine Debatte und Beschlussfassung über eine Änderung der Geschäftsordnung bereits vor der Wahl des Landtagspräsidenten zulässig, so die Thüringer Verfassungsrichter.
Die beabsichtigte Regelung, die vorsieht, dass sämtliche Fraktionen – und nicht allein die stärkste Fraktion – bereits für den ersten Wahlgang Vorschläge für die Wahl des Landtagspräsidenten unterbreiten dürfen, verletze das Verfassungsrecht nicht.
Eine Nichtbehandlung des auf die Änderung der Wahlmodalitäten des Landtagspräsidenten gerichteten Antrags durch den Alterspräsidenten komme deshalb „unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt in Betracht“, heißt es im Beschluss des Thüringer Verfassungsgerichtshofs.
Die erste Sitzung des Thüringer Landtags am Donnerstag war im Chaos versunken. Nachdem der von der AfD gestellte Alterspräsident die Sitzung eröffnet hatte, wurde er schnell mit Geschäftsordnungsanträgen unterbrochen und es kam zu Streit über die Reihenfolge der Tagesordnung. Die offizielle Konstituierung wurde nicht vollzogen, schließlich wurde das Landesverfassungsgericht Thüringen angerufen, zu entscheiden, wie es weiter geht.
Damit dürfte in der für Samstag neu angesetzten Sitzung die Mehrheit wohl eine Änderung beschließen und dann auch selber Vorschläge für das Amt des Landtagspräsidenten machen. Bislang war das in Thüringen nur für die stärkste Fraktion vorgesehen – und das ist nach der Landtagswahl vom 1. September die AfD. (dts Nachrichtenagentur)

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