Südpfalz – „Die Krankenhäuser werden von Verwaltungsaufwand entlastet. Davon profitieren die Patientinnen und Patienten. Das sieht ein Gesetz zur Reform der Medizinischen Dienste vor, dass heute Abend in den Deutschen Bundestag eingebracht wird“, so der südpfälzische Bundestagsabgeordnete und Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Thomas Gebhart (CDU).
Der Medizinische Dienst, der unter anderem für die Prüfung von Krankenhausabrechnungen zuständig ist, soll unabhängiger werden. Der Prüfungsumfang wird eingeschränkt werden. Strittige Abrechnungsfragen werden systematisch vermindert.
Gebhart: „All dies wird dazu führen, dass die Krankhäuser ihre Ressourcen stärker auf die Versorgung der Patienten konzentrieren können.“
Der Entwurf eines MDK-Reformgesetz wurde am 17. Juli 2019 im Bundeskabinett beschlossen und wird am 26. September 2019 in 1. Lesung im Deutschen Bundestag beraten.
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