
OB Dominik Geißler, René Schubert (LfBK-Präsident), Landrat Dietmar Seefeldt, Uwe Huth (Kreisbeigeordneter), Christian Neitzer (Abteilungsleiter im LfBK), Matthias Mausbach (Referatsleiter im LfBK), SÜW-BKI Jens Thiele, Michael Bumb (stellvertretender BKI Landau), Stefan Krauch (BKI Landau) und Peter Schürmann (Abteilungsleiter „Sicherheit, Ordnung & Verkehr“, SÜW).
Foto: KV SÜW
SÜW/Landau – Der Landkreis Südliche Weinstraße und die Stadt Landau können ihre Zusammenarbeit im Brand- und Katastrophenschutz fortsetzen. Darauf haben sich Landkreis und Stadt mit dem Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz Rheinland-Pfalz (LfBK) verständigt. Einen zweiten Einsatzleitwagen Typ 2 (ELW 2) müssen sie dafür nicht anschaffen.
Hintergrund sind neue Vorgaben des Landes. Danach müssen Landkreise und kreisfreie Städte bestimmte Fähigkeiten im Brand- und Katastrophenschutz grundsätzlich selbst vorhalten. Dazu gehört auch ein ELW 2.
Der Landkreis Südliche Weinstraße und die Stadt Landau arbeiten in diesem Bereich bereits seit vielen Jahren eng zusammen und verfügen gemeinsam über einen solchen Einsatzleitwagen.
Das technisch ausgestattete Fahrzeug dient bei größeren Schadenslagen als mobile Einsatzzentrale für die Technische Einsatzleitung (TEL). Bei Übungen und größeren Einsätzen wird es genutzt, im Ernstfall wird es allerdings nur selten benötigt.
Bei einem Gespräch in Landau haben René Schubert, Präsident des LfBK, SÜW-Landrat Dietmar Seefeldt und Landaus Oberbürgermeister Dominik Geißler (CDU) nun eine Lösung gefunden. Der gemeinsame ELW 2 kann weiter genutzt werden. Der grundsätzlich erforderliche zweite ELW 2 wird durch andere geeignete Einsatzmittel und feste Stabsräume ausgeglichen.
Damit kann die Zusammenarbeit zwischen Landkreis und Stadt trotz der neuen Landesvorgaben bestehen bleiben. Seefeldt und Geißler sehen darin einen wichtigen Vorteil für die Bewältigung größerer Schadenslagen. Auch LfBK-Präsident Schubert hält die Zusammenarbeit für wertvoll. Gleichzeitig müsse die personelle Ausstattung des operativ-taktischen Stabs sichergestellt sein.
Jeweils 50 ehrenamtliche Führungskräfte
Beim Personal müssen Landkreis und Stadt künftig jeweils eigene Strukturen vorhalten. Beide benötigen rund 50 ehrenamtliche Führungskräfte, die im Einsatzfall Aufgaben der Technischen Einsatzleitung übernehmen können.
Das dürfte eine Herausforderung werden. Viele Ehrenamtliche im Brand- und Katastrophenschutz übernehmen bereits mehrere Funktionen, etwa bei der örtlichen Feuerwehr und in einer Katastrophenschutzeinheit. Die verfügbaren personellen Ressourcen sind deshalb begrenzt.
Die Mobilisierung und Schulung der zusätzlichen Führungskräfte wird nach Einschätzung von Seefeldt und Geißler eine anspruchsvolle Aufgabe. Die grundsätzliche Zusammenarbeit von Landkreis und Stadt bleibt davon jedoch unberührt.
Der gemeinsame ELW 2 bleibt erhalten. Einen zweiten Wagen müssen Landkreis und Stadt nicht anschaffen. Dafür müssen beide künftig jeweils rund 50 eigene ehrenamtliche Führungskräfte für die Technische Einsatzleitung vorhalten.
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