
Ein Beispiel der Interkommunalen Zusammenarbeit im Brand- und Katastrophenschutz ist die gemeinsame Beschaffung von Fahrzeugen. Im Juli 2024 wurden gleich drei Fahrzeuge auf dem Rathausplatz in Landau offiziell übergeben: für die gemeinsame Schnelleinsatzgruppe und den gemeinsamen Katastrophenschutz, die jeweils zusammen beschafft wurden, und für die Freiwillige Feuerwehr Landau.
Archivfoto: Stadt Landau
SÜW / Landau – Seit mehr als zwei Jahrzehnten arbeiten die Stadt Landau in der Pfalz und der Landkreis Südliche Weinstraße im Brand- und Katastrophenschutz eng zusammen und erfolgreich. Mit der seit September 2025 geltenden neuen Landesverordnung stehen diese bewährten Strukturen nun auf dem Prüfstand. „Bewährte Strukturen sollen nicht zerschlagen werden“, warnen die Verantwortlichen.
Die Verordnung schreibt vor, dass jede Kommune eigene Fahrzeuge, Ausrüstung und Personal vorhalten muss. Das betrifft nicht nur neue Geräte, sondern auch die bisher gemeinsam genutzten Einheiten und Einsatzkräfte.
Landrat Dietmar Seefeldt, Oberbürgermeister Dominik Geißler und die Katastrophenschützer begrüßten grundsätzlich die klare Regelung der Zuständigkeiten für den Katastrophenfall. Problematisch seien jedoch die Vorgaben zur Interkommunalen Zusammenarbeit. „Was das Land sonst fördert und fordert – eine funktionierende Kooperation –, soll nun zerschlagen werden“, sagte Seefeldt.
Aus einem Schreiben des Innenministeriums gehe hervor, dass eine Zusammenarbeit weiterhin möglich sei, jede Gebietskörperschaft aber eigene Fahrzeuge, Ausrüstung und Einsatzkräfte vorhalten müsse, um „eine möglichst große kommunale Eigenverantwortung“ und „bessere Vergleichbarkeit und Standardisierung der Leistungsfähigkeiten“ zu erreichen. Für die Praxis sei das kaum umsetzbar, kritisierten die Verantwortlichen.
Millionenkosten drohen
Die finanziellen Folgen sind erheblich. Berechnungen der Verwaltungen zeigen, dass auf den Landkreis rund 3,1 Millionen Euro zusätzliche Sachkosten zukommen, auf die Stadt etwa zwei Millionen Euro. Geißler wies darauf hin, dass die Umsetzung der Verordnung in beiden Fällen Mehrausgaben im Millionenbereich nach sich ziehen würde. Angesichts der angespannten Haushaltslage sei dies kaum zu stemmen.
Herausforderungen für das Ehrenamt
Neben den Kosten sehen die Verantwortlichen erhebliche Herausforderungen beim Personal. Der Brand- und Katastrophenschutzinspekteur des Kreises, Jens Thiele, erläuterte, dass die vorhandenen Einheiten derzeit gut ausgestattet seien. Bei einer Trennung müssten deutlich mehr Freiwillige gewonnen und ausgebildet werden. „Jeweils eigene Fahrzeuge, deren Beschaffung oft mehrere Jahre dauert, bringen uns nichts, wenn wir nicht das Personal haben, um sie zu besetzen“, erklärte Thiele. Die Zahl der Ehrenamtlichen müsste sich faktisch verdoppeln.
Auch die Zusammenarbeit selbst sei entscheidend. Landaus stellvertretender Katastrophenschutzinspekteur Michael Bumb betonte, dass im Ernstfall „die Köpfe“ vertraut sein müssten. Nur dann könnten schnelle Entscheidungen getroffen werden. Thiele ergänzte, man wolle und könne nicht ohne einander arbeiten oder nur unter sehr erschwerten Bedingungen und zu einem sehr hohen Preis.
Eingespielte Strukturen seit mehr als 20 Jahren
Die Kooperation umfasst nicht nur den Katastrophenschutz, sondern auch andere Verwaltungsbereiche wie die Kfz-Zulassungsstelle, das Gesundheitsamt, das Veterinäramt und die Betreuungsbehörde.
Im Katastrophenschutz arbeiten Stadt und Landkreis unter anderem in folgenden Einheiten zusammen: die gemeinsame Führungsstaffel und Technische Einsatzleitung, Schnelleinsatzgruppen für Sanität und Betreuung, den Gefahrstoffzug und Technische Hilfe/Rüstwagen.
Zur Technischen Einsatzleitung gehört auch ein gemeinsamer Einsatzleitwagen 2 (ELW 2), eine mobile Kommandozentrale für größere Einsätze. Bei der Übergabe des ersten Fahrzeugs war der damalige Ministerpräsident Kurt Beck anwesend. Bumb erinnerte, das Fahrzeug sei als Erfolgsmodell für Rheinland-Pfalz bezeichnet worden. Dass dies jetzt nicht mehr so sein solle, erschließe sich nicht.
Ein weiteres Beispiel für die interkommunale Zusammenarbeit ist die gemeinsame Beschaffung von Fahrzeugen. Im Juli 2024 wurden drei Fahrzeuge auf dem Rathausplatz in Landau übergeben: für die gemeinsame Schnelleinsatzgruppe, den gemeinsamen Katastrophenschutz und die Freiwillige Feuerwehr Landau.
Forderung nach Nachbesserung
Seefeldt und Geißler erklärten, dass sie sich weiterhin für die interkommunale Zusammenarbeit einsetzen wollen, auch über den Landkreistag und den Städtetag. Am Ende sei es eine politische Entscheidung, ob die Strukturen erhalten blieben. Es müsse seitens des Landes die Bereitschaft bestehen, die Landesverordnung zu ändern, unabhängig davon, wer künftig regiere.

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