
Foto: dts nachrichtenagentur
Berlin – Deutschland droht wegen Verstößen gegen EU-Vorgaben zu Tierversuchen eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Das berichtet die „Neue Osnabrücker Zeitung“.
Demnach hat die EU-Kommission der Bundesregierung bereits im Juli eine letzte Frist von zwei Monaten gesetzt, um das deutsche Recht mit den EU-Vorgaben in Einklang zu bringen. In der sogenannten mit Gründen versehenen Stellungnahme monieren die Regelwächter, dass Deutschland mehr als 20 Vorgaben aus der entsprechenden EU-Richtlinie entweder gar nicht oder falsch beziehungsweise unzureichend umgesetzt hat.
Nach Auffassung der Kommission hat Deutschland im laufenden Vertragsverletzungsverfahren bislang keinen Entwurf oder Zeitplan dazu präsentiert, wie die Probleme behoben werden sollen. Es gebe keine zuverlässigen Hinweise darauf, dass das deutsche Gesetz bald in Einklang mit der EU-Richtlinie steht, moniert die Kommission.
Bei den mutmaßlichen Versäumnissen geht es unter anderem um die Vorgaben zum Betäuben und Töten von Versuchstieren, zur behördlichen Kontrolle von Tierversuchen sowie zur Sachkunde des Personals. Aus dem Bundeslandwirtschaftsministerium hieß es auf Anfrage der NOZ, dass das jüngste Schreiben der EU-Kommission „derzeit sorgfältig auf Fachebene geprüft“ werde.
Weitere Details wollte das Ministerium mit Verweis auf das laufende Verfahren zunächst nicht nennen. Tierschutzbund-Präsident Thomas Schröder bezeichnete es als „absolutes Armutszeugnis“, dass Deutschland nach Auffassung der Kommission gegen derart viele Vorgaben verstößt.
Renate Künast, tierschutzpolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, forderte die Bundesregierung auf, das deutsche Tierschutzgesetz zügig den europäischen Vorgaben anzupassen. „Die Zeiten sind vorbei, in denen das wirtschaftliche Interesse stets den Schutz der Tiere aushebeln darf“, so Künast. Nach den jüngsten Zahlen sind in Deutschland im Jahr 2017 fast 2,8 Millionen Versuchstiere eingesetzt worden, davon wurden 740. 000 unmittelbar getötet. (dts Nachrichtenagentur)

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