
Bei ihren Kontrollen stellten die Mitarbeitenden der Stadt Landau zahlreiche Verstöße in Gaststätten, Spielhallen, Wettannahmestellen und Gewerbebetrieben fest. Dort muss zum Beispiel das Jugendschutzgesetz, wie hier – korrekt – auf dem Thomas-Nast-Nikolausmarkt, ausgehängt werden.
Quelle: Stadt Landau
Landau. Nach Hinweisen auf Lärmbelästigungen, fehlende Kennzeichnungen und mögliche Unregelmäßigkeiten kontrollierte die Stadt Landau am vorletzten Wochenende verstärkt Gaststätten, Spielhallen und Wettannahmestellen und nahm dabei zahlreiche Unternehmen genauer unter die Lupe.
Die Mitarbeiter der Verwaltung überprüften zudem Securitydienste sowie Taxibetriebe. Insgesamt wurden 59 Kontrollen vorgenommen. Solche Einsätze dienen aber nicht nur der Kontrolle, sondern auch der Beratung. Viele Betriebe nutzen die Gelegenheit, Fragen zu klären und ihre Abläufe zu verbessern.
Im Rahmen der Kontrollgänge stellten die Einsatzkräfte eine Reihe von Verstößen fest. Besonders häufig wurde der vorgeschriebene Aushang zum Jugendschutz nicht ordnungsgemäß angebracht. Weitere Beanstandungen betrafen das Gaststättengesetz, den Bereich Glücksspiel, insbesondere aufgrund fehlender Schulungsnachweise, sowie das Bewachungsgewerbe, etwa aufgrund des Nichtmitführens eines Dienstausweises.
Weitere Verstöße gab es gegen den Nichtraucherschutz, gegen das Verpackungsgesetz im Hinblick auf Mehrwegverpackungen, wegen fehlender oder unvollständiger Preisangaben sowie Unregelmäßigkeiten im Taxigewerbe.
„Unsere Kontrollen sind kein Selbstzweck. Sie sorgen dafür, dass die Regeln eingehalten werden, die am Ende uns allen zugutekommen“, erklärt Bürgermeister und Ordnungsdezernent Lukas Hartmann. „Der überwiegend kooperative Umgang der Betriebe mit uns zeigt, dass die große Mehrheit Verantwortung übernimmt. Wo jedoch wiederholt oder gravierend gegen Vorschriften verstoßen wird, müssen wir konsequent handeln. Das sind wir der Sicherheit, dem Verbraucherschutz und auch den korrekt arbeitenden Unternehmen in unserer Stadt schuldig.“
Die Stadt wird nun entsprechende Ordnungswidrigkeitenverfahren einleiten, Nachkontrollen durchführen und die zuständigen Stellen, darunter Zoll, Struktur- und Genehmigungsdirektion sowie andere Fachbehörden, informieren. Aufgrund der besonders hohen Anzahl an Verstößen in einer Gaststätte prüft die Verwaltung zudem die Einleitung eines Gewerbeuntersagungsverfahrens.
Die Stadtverwaltung plant, solche Schwerpunktkontrollen in Zukunft häufiger durchzuführen. Allgemeine Kontrollen führt das Ordnungsamt aber regelmäßig durch.

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