So wehren Sie sich gegen einen Justizirrtum

17. März 2022 | Kategorie: Ratgeber, Recht

Symbolbild: Pfalz-Express

Wer nicht schnell genug auf eine Abmahnung oder das Schreiben eines Gerichts reagiert, riskiert eine ungerechtfertigte Verurteilung.

In Deutschland gibt es den Weg des vereinfachten Verfahrens, bei dem beispielsweise keine Gerichtsverhandlung nötig wird. Die Anschuldigungen gelten als akzeptiert, sobald ein Betroffener nicht binnen der im Gerichtsschreiben enthaltenen Frist Stellung nimmt und den unrechtmäßigen Forderungen vor allem vollumfänglich widerspricht. Im Nachhinein lässt sich nach einem Verstreichen der Frist kaum noch etwas am Urteil verändern.

Das vereinfachte Verfahren wird in der Praxis beispielsweise häufig in Verfahren zum Kindesunterhalt angewendet, kommt aber auch in Ermittlungsverfahren regelmäßig zum Einsatz, wo sich bei Nichtbeachtung der gerichtlichen Fristen nachteilig für Beschuldigte auswirkt.

Revisionsverfahren gegen gerichtliche Entscheidungen einleiten

Ganz anders stellt sich der Sachverhalt dar, wenn das Gericht bei rechtzeitiger Rückmeldung eines Mandanten eine nicht korrekte Entscheidung getroffen hat. Für ein erfolgreiches Revisionsverfahren im Strafrecht sollte auf alle Fälle die Unterstützung eines fähigen Fachanwalts hinzugezogen werden. Auch wenn ein Beschuldigter sich selbst ganz sicher ist, zu Unrecht verurteilt worden zu sein und die angeklagte Strafsache nicht begangen zu haben, kennen sich Laien kaum ausreichend mit juristisch relevanten oder korrekten Formulierungen aus. Ganz gleich, ob die Gegenseite anwaltlich vertreten ist oder nicht, kann ein Rechtsanwalt die Revision eines Gerichtsurteils in jedem Fall hinreichend begründen, sodass es überhaupt zu einem Revisionsverfahren kommen kann.

Gehen Sie mit Ihrem Anwalt in Revision, wird das nächsthöhere Gericht mit der Überprüfung des Sachverhalts beauftragt. Es muss jedoch bei einer Neubeurteilung der Straftat nicht zwangsläufig in eine Straffreiheit münden durch ein Revisionsverfahren. Ganz im Gegenteil: Das Strafmaß kann im Revisionsverfahren auch zum Nachteil für einen Beschuldigten ausfallen und dann wesentlich höher sein als in der ersten Instanz.

Wie viele gerichtliche Instanzen gibt es in Deutschland?

Die deutschen Gerichte sind in vier Instanzen unterteilt. Die meisten Strafsachen werden dabei am zuständigen Amtsgericht entschieden. Immer wieder kommt es dabei zum Nachteil für Beschuldigte aufgrund betrügerischer unseriöser Vorwürfe.

Wer Post vom AG (für Amtsgericht) erhält, sollte sich nach Möglichkeit sofort einen Rechtsanwalt wenden, der eine aussagekräftige Reaktion auf die Anschuldigungen innerhalb der gesetzten Frist ausfertigen kann. Kommt es nach einem fehlerhaften Gerichtsurteil zu einem Revisionsverfahren, wird der Fall am Landgericht (LG) neu beurteilt. Auch gegen diese gerichtliche Entscheidung kann in Revision gegangen werden, wenn Rechtsfehler vermutet werden, so dass ein Fall dann vor dem Oberlandesgericht (OLG) landet.

In der gesamten Bundesrepublik gibt es insgesamt 24 Oberlandesgerichte, zumindest aber eins in jedem Bundesland. Die meisten Revisionsverfahren werden endgültig vor einem Oberlandesgericht entschieden, wobei der Antrag durch den Anwalt bereits deutlich schwieriger zu formulieren ist als bei einer Revision am Amtsgericht.

Der Bundesgerichtshof ist das höchste deutsche Gericht

Die höchste gerichtliche Instanz ist in Deutschland der BGH, also der Bundesgerichtshof. Seinen Sitz hat er im baden-württembergischen Karlsruhe. Bei der Anreise Ihres Anwalts zum BGH können also hohe Zusatzkosten zu den ohnehin kostspieligen Gerichtskosten kommen, was viele zu Unrecht Verurteilte vom Gebrauch eines Revisionsverfahrens abschreckt.

Wer ein Verfahren bis in die letztmögliche deutsche Gerichtsinstanz dennoch ausreizen möchte, kann dies nur tun, wenn er sich in seinen Grundgesetzen verletzt fühlt. So ist beispielsweise ein direkter Angriff auf die Menschenwürde ein Fall für den BGH in Karlsruhe. Dennoch werden viele Revisionsverfahren einfach vom Bundesgerichtshof abgewiesen, auch wenn sich ein Fachanwalt viel Mühe gegeben hat mit der Darlegung der wiederholt fehlerhaften Verurteilung eines Mandanten.

Eine Zurückweisung der Revision ist immer dann gerechtfertigt, wenn sich keinerlei Anhaltspunkte für den Erfolg im Revisionsverfahren ergeben. Ist der Bundesgerichtshof zu einem Entschluss gekommen, sind nach deutscher Rechtssprechung keine weiteren Rechtsmittel mehr möglich. Die Entscheidung des BGH ist also final rechtskräftig, bindend und sofort vollstreckbar.

Wann ist eine Revision begründet?

Spätestens für ein Revisionsverfahren sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen. Eine nicht ausreichend begründete Revision kann auch von niedrigeren Instanzen als dem Bundesgerichtshof sonst einfach abgewiesen werden. Es muss ein Revisionsgrund im Sinne der Rechtssprechung vorliegen, die Rechtsvorschriften müssen verletzt worden sein, um ein Revisionsverfahren einleiten zu können. Mögliche Gründe für eine Revision sind Befangenheit des Richters oder wenn während der Verhandlung Fehler bei der Rechtsanwendung aufgetreten sind.

Bei Fehlern durch das Amtsgericht als niedrigste Gerichtsinstanz ist eine Berufung gegen das gefällte Urteil möglich, bei allen höheren Instanzen bleibt allein das Revisionsverfahren. Wird nach einer Berufung ein neues Urteil gesprochen, ist dagegen die Revision zulässig. Im Unterschied zum Berufungsverfahren wird bei einer Revision nicht das Urteil selbst angefochten, sondern es geht zentral um das Aufdecken eventuell rechtlicher Inkorrektheiten durch die vorherige Gerichtsinstanz.

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