
Armin Schuster (Archiv)
Foto: via dts Nachrichtenagentur
Dresden – Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) hat dafür plädiert, das Grundrecht auf Asyl aus dem Grundgesetz zu streichen. Das geht aus einem Vier-Punkte-Plan zur Verschärfung des Asylrechts hervor, über den die „Leipziger Volkszeitung“ und die „Sächsische Zeitung“ berichten.
„Die Aufnahmekapazität in Städten und Gemeinden muss der Maßstab sein für den Umfang, in dem Deutschland künftig Asyl gewährt“, sagte Schuster den Zeitungen, die zum „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ gehören.
Statt dem individuellen Asylanspruch solle es jährliche Kontingente geben. „Überforderungen mit Migration wie in den vergangenen zehn Jahren müssen wir mit einer flexiblen Obergrenze vermeiden“, so der CDU-Politiker weiter.
Schuster will mit seinem Papier eine neue Asyl-Debatte eröffnen und darüber in den kommenden Wochen auch mit dem Bundesinnenministerium und den Länderministern beraten. Er sieht im aktuellen Rückgang der Asylanträge seine früheren Forderungen bestätigt.
„Dass man durch strikte Grenzkontrollen mit Zurückweisungen einen deutlichen Rückgang der Asylzugänge und damit eine echte Migrationswende erreichen kann, dürfte mit dem klaren Kurs der Bundesregierung jetzt endgültig bewiesen sein“, sagte der sächsische Innenminister.
Zuletzt war die Zahl der Erstanträge in Sachsen deutlich gesunken: Im Vergleich zu 2024 sind die Zugangszahlen um zwei Drittel zurückgegangen. Die Fortführung der Grenzkontrollen sei deshalb „unerlässlich, wenn wir die Erfolge des neuen Migrationskurses nicht leichtfertig aufs Spiel setzen wollen“, so Schuster.
Sein Vier-Punkte-Plan sieht zudem eine Ausreiseerzwingungshaft vor. „Abgelehnte Asylbewerber, die ihrer Pflicht nicht nachkommen, sollten zur Durchsetzung der freiwilligen Ausreise in Beugehaft genommen werden können“, heißt es in dem Vier-Punkte-Plan, über den die „Leipziger Volkszeitung“ und die „Sächsische Zeitung“ berichten. Dafür müsste das Ausländerrecht entsprechend geändert werden.
Zudem fordert Sachsens Innenminister eine Lockerung der Europäischen Menschenrechtskonvention, damit Straftäter ihren Schutzstatus verlieren. Schließlich sollten für Einbürgerungen strengere Voraussetzungen gelten, so Schuster. „Die Möglichkeiten der Turboeinbürgerungen sollten vollständig zurückgenommen werden, damit die Integration wieder vor die Einbürgerung tritt.“ (dts Nachrichtenagentur)
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