Samstag 7.Februar 2026

RLP: Freie Wähler fordern Aufhebung des Sonntags-Autowaschverbots

Wefelscheid kritisiert Gelächter im Landtag: „Realitätsverweigerung“

10. Dezember 2025 | Kategorie: Politik Rheinland-Pfalz, Rheinland-Pfalz

Stephan Wefelscheid
Fotograf: Dennis Ekermann

RLP – Das Autowaschen an Sonn- und Feiertagen ist in Rheinland-Pfalz weiterhin verboten, ein Zustand, den die Gruppe Freie Wähler nun ändern möchte.

Wie aus einer Pressemitteilung des Koblenzer Landtagsabgeordneten Stephan Wefelscheid hervorgeht, hat die Gruppe einen Entschließungsantrag eingebracht, der am Donnerstag, 11. Dezember 2025, im Plenum beraten werden soll. Ziel ist es, das Sonntagswaschverbot zumindest für vollautomatische Autowaschanlagen aufzuheben.

Hintergrund des Verbots ist das Sonn- und Feiertagsgesetz. Es soll sicherstellen, dass an diesen Tagen der Alltag ruht und seines „werktäglichen Charakters entkleidet“ wird. Während das Gesetz früher vor allem mit dem traditionellen Kirchgang begründet wurde, verweist die Landesregierung heute auf den Charakter des Ruhetags im Sinne des Arbeitsschutzes und der Erholung.

Wefelscheid weist darauf hin, dass der Gesetzgeber veränderte gesellschaftliche Rahmenbedingungen berücksichtigen müsse. Er erklärt: „Wir müssen uns den Entwicklungen der Gegenwart stellen und als Landtag anerkennen, dass die gesellschaftliche Realität heute eine andere ist als vor zwanzig oder dreißig Jahren.“ Zudem verweist er auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Mainz: „Und es ist unsere hocheigene Aufgabe als Gesetzgeber, so hat es auch das Verwaltungsgericht Mainz festgestellt, angepasst an die aktuellen Umstände und somit angepasst an die Lebensrealität der Bürgerinnen und Bürger die Ausgestaltung des Sonn- und Feiertagsschutzes vorzunehmen.“

Debatte im Zusammenhang mit Ladenöffnungen

Direkt vor der Beratung über den Freie Wähler-Antrag wird sich der Landtag mit einem Gesetzentwurf der Landesregierung zum Ladenöffnungsgesetz befassen. Dieser sieht vor, dass personallose Grundversorgungs-Läden bis 150 Quadratmeter künftig auch sonntags öffnen dürfen. Wefelscheid erkennt darin einen Parallelenfall: „Mit diesem Gesetzentwurf schafft die Landesregierung den exakt selben Ausnahmetatbestand wie in Bezug auf die vollautomatisierten Autowaschanlagen. In beiden Fällen braucht es kein Personal, beides läuft weitestgehend ohne Ruhestörung ab und beides entspricht schlicht den Bedürfnissen unserer Bürgerinnen und Bürger in der heutigen Zeit.“

Ein Pressebericht vom 10. Dezember 2025 hatte berichtet, der Vorstoß habe „bei den regierungstragenden Fraktionen der Ampel (…) für Gelächter“ gesorgt. Wefelscheid reagiert darauf mit deutlicher Kritik: „Die Belange und Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger sind ganz sicher kein Grund für Gelächter und ich war ehrlich enttäuscht, von einer solchen wirklichkeitsfremden Reaktion zu lesen.“

Grundsatzdiskussion über Freiheit und zeitgemäße Regeln

Wefelscheid betont, dass es bei der Debatte um mehr gehe als um das Autowaschen am Sonntag. Nach seiner Einschätzung könnte ein respektloser Umgang mit dem Thema politische Folgen haben: „Sollte auch die morgige Debatte mit einer solchen Herablassung geführt werden, wird sich das sicherlich auch auf die anstehenden Landtagswahlen auswirken.“

Zudem verweist er auf die grundsätzliche Bedeutung der Frage: „Denn es geht hier ja nicht nur alleine darum, ob man sonntags das Auto waschen darf oder nicht. Letztlich stellt sich hier die hochaktuelle Grundsatzfrage, welches Maß an Freiheit der Gesetzgeber seinen Bürgerinnen und Bürgern zugestehen muss und welche Einschränkungen in unserer Zeit überhaupt noch tragfähig sind. Diese Frage mit Gelächter abzutun und auf Gesetze und Urteile zu verweisen, die vor dem Hintergrund einer völlig anderen Lebensrealität entstanden sind, ist Realitätsverweigerung.“

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