Berlin – Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Einführung eines staatlichen Tierwohlkennzeichens auf den Weg gebracht.
In dem 44-seitigen Papier werden zahlreiche Anforderungen zur Haltung von Tieren, dem Transport und zur Schlachtung von Tieren festgelegt, aus denen Lebensmittel gewonnen werden. Wer das Tierwohllabel missbräuchlich auf Lebensmitteln nutze, werde mit einer „Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe“ bestraft, heißt es in dem Entwurf.
Die Kriterien zur Erzeugung müssen „eindeutig über den gesetzlich festgelegten Mindestanforderungen der Tierschutzstandards“ liegen.
Der Gesetzentwurf sieht Vorschriften unter anderem zur Ernährung, Käfighaltung, zu Transportbedingungen und Lichtverhältnissen in Ställen vor. Die Pflege der Tiere soll überwacht werden und auf Verlangen Kontrolleuren vorgelegt werden. Das Tierwohllabel soll demnach den Verbrauchern beim Einkauf von Fleisch mehr Transparenz bieten, Landwirte unterstützen und zu einer Verbesserung des Tierwohls in der Nutztierhaltung führen.
Wer seine Lebensmittel mit dem Tierwohllabel auszeichnen möchte, müsse die festgelegten Anforderungen an das Tierwohl erfüllen. Die Verwendung des Tierwohlkennzeichens ist freiwillig.
Der Gesetzentwurf befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) die konkreten Anforderungen für die Tierhaltung per Rechtsverordnung und „im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit“ regeln soll. Eine Zustimmung des Bundesrats ist nicht erforderlich.
Die Abstimmung mit dem Umweltministerium stößt beim Deutschen Bauernverband auf Ablehnung: „Ich halte von dem Entwurf nichts! Was in dem Gesetzentwurf für das Tierwohllabel steht kommt einem Offenbarungseid des Bundeslandwirtschaftsministeriums gleich“, sagte Bauernverbandspräsident Joachim Rukwied den Funke-Zeitungen.
„Das Bundeslandwirtschaftsministerium gibt originäre Kompetenzen an das Bundesumweltministerium ab“, so Rukwied. „Wenn solche Vorgaben nur noch im Einvernehmen mit dem Umweltministerium festgelegt werden können, das keine Kernkompetenzen in Bereichen wie Tierernährung besitzt, dann habe ich große Zweifel am Erfolg des Tierwohllabels in der Praxis“, sagte der Bauernpräsident weiter. (dts Nachrichtenagentur)
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Wenn das Landwirtschaftsministerium das nicht „gebacken “ bekommt, muss es eben das Umweltministerium machen. Wahrscheinlich hat man dort gemerkt, dass Frau Klöckner nichts auf die Reihe bekommt. Aber warum ist das Label freiwillig? Es sollte Pflicht sein, damit der Verbraucher weiß, ob er Tierquäler oder verantwortungsvolle Landwirte unterstützt.
Ich stimme Ihnen zu: Schön wäre das ja, aber ich werde den Verdacht nicht los, dass nichts Vernünftiges dabei herauskommt.
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Auch dies sollte nicht übersehen werden:
Scharfe Kritik der Jüdischen Gemeinde
Niedersächsische CDU fordert Verbot von betäubungslosem Schächten
Junge Freiheit 15.08.2019
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Die Größe und den moralischen Fortschritt einer Nation kann man daran messen,
wie sie ihre Tiere behandelt.
Mahatma Gandhi
Wahrlich ist der Mensch der König aller Tiere, denn seine Grausamkeit übertrifft die ihrige. …
Leonardo da Vinci
Nessun Dorma, na, da sind wir doch einmal einer Meinung! 😉
Helga, ein guter Anfang!
Was unsere gravierenden (gesellschafts)politischen Meinungsverschiedenheiten betrifft: Das ist eben Meinungsvielfalt, damit setzt man sich – hoffentlich konstruktiv – auseinander, was im Eifer des Gefechts aber auch gelegentlich schärfer ausfallen kann. Das muss man dann aushalten.
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Ich möchte hier ein wunderbares Erlebnis (wenn auch als Konserve) teilen und denke, es wird Ihnen gefallen:
youtube: „Nessun dorma“ (Turandot), Jonas Kaufmann, Königsplatz München [2015]
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Niemand schlafe!