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Ramstein: Blinder Passagier in US-Frachtmaschine ist erstickt

31. Juli 2014 | Kategorie: Südwestpfalz und Westpfalz

Foto: dts Nachrichtenagentur

Ramstein – Nach dem Fund einer männlichen Leiche im Fahrwerkschacht einer amerikanischen Frachtmaschine, die am letzten Sonntag (27. Juli) kurz vor Mitternacht auf dem Ramsteiner US-Militärflughafen landete, steht die Todesursache fest.

Der offenbar blinde Passagier ist erstickt, so lautet das Obduktionsergebnis vom 31. Juli. Wartungspersonal hatte den unbekannten Toten entdeckt.

Bei der direkt nach der Landung erfolgten Flugzeuginspektion war die Leiche des dunkelhäutigen jungen Mannes in einem Fahrwerkschacht einer Hercules C-130 J entdeckt worden.

Zu Lebzeiten dürfte sich der Mann, dessen Identität weiterhin nicht feststeht, unbemerkt Zugang zur US-Frachtmaschine verschafft haben und als blinder Passagier mitgeflogen sein. Aufgrund vorliegender Erkenntnisse ist er mit hoher Wahrscheinlichkeit am Flughafen in Bamako/Mali zugestiegen.

Das US-Militärflugzeug war nach mehreren Zwischenstopps in Afrika und Europa unterwegs, bevor es Sonntagnacht auf dem US-Militärstützpunkt Ramstein landete.

Deutsche und amerikanische Sicherheitskräfte arbeiten in diesem Todesfall eng zusammen. So wurde der Leichnam aus vorsorglichen Gründen auf mögliche ansteckende Krankheiten untersucht. Die Analysen verliefen negativ.

Die Staatsanwaltschaft Zweibrücken hat im vorliegenden Fall ein Todesermittlungsverfahren eingeleitet. Auf deren Antrag wurde die Obduktion des unbekannten Toten angeordnet, um die genaue Todesursache festzustellen und die Identifizierung des Leichnams zu ermöglichen.

Die Obduktion beim Rechtsmedizinischen Institut in Homburg ergab, dass die vermutlich aus Afrika stammende Person mit hoher Wahrscheinlichkeit erstickt ist, und dies aufgrund Sauerstoffmangels in hoher Flughöhe.

Die Ermittlungen, die federführend bei der Kriminaldirektion Kaiserslautern erfolgen und dort koordiniert werden, ergaben keine Anhaltspunkte für eine Fremdbeteiligung.

Bei dem Toten habdelt es sich um einen Jugendlichen handeln, wenngleich die Gerichtsmediziner – zumindest zum jetzigen Zeitpunkt – keine genauen Angaben zum Alter des Jungen machen können.

Da seine Identität nicht feststeht, wird ein sogenanntes Personenfeststellungsverfahren anhand von erkennungsdienstlich gewonnenen Materialien notwendig – wie beispielsweise Fingerabdrücke des Toten. Auch die Fortführung weiterer Nachforschungen wird Aufgabe der Kriminalisten sein. (PP RLP / red)

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