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Presseerklärung CDU-Kreistagsfraktion SÜW: Beanstandung des Kreishaushalts ist Tiefschlag für kommunale Selbstverwaltung

16. Mai 2013 | Kategorie: Politik regional

 

Das Kreishaus in Landau. Unlängst hatte die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier den Haushalt des Landkreises Südliche Weinstraße für das Jahr 2013 nicht genehmigt. (Foto: Ahme)

Die CDU-Kreistagsfraktion Südliche Weinstraße kritisiert die Einflussnahme des Landes auf den Kreishaushalt scharf. In einer Presseerklärung begründete die Fraktion ihren Unmut.

 „Anfang November finden alljährlich im Kreisausschuss die ganztägigen Beratungen für den Haushalt des nächsten Kalenderjahres statt. Diesen Tag werden wir uns in diesem Jahr nicht freihalten müssen, denn das Verfahren der Haushaltsaufstellung wird abgekürzt, indem Vertreter des Landes dem Landkreis mitteilen, für was Geld ausgegeben werden darf und für was nicht bzw. um wie viel Prozent die Umlage im nächsten Jahr erneut angehoben werden soll.

Alle Alarmglocken sollten klingen, wenn in einem Bundesland die gewählten Kommunalparlamente ihr vornehmstes und höchstes Recht – das Budgetrecht – nicht mehr eigenständig ausüben können, sondern wesentliche Inhalte des Haushaltes vom Land diktiert werden.

Immer wieder haben wir als Fraktion darauf hingewiesen, dass über Jahre hinweg die im Wege des kommunalen Finanzausgleichs bereitzustellenden Landesmittel nicht ausreichen mit der Folge, dass insbesondere angesichts der gesetzlichen Pflichtaufgaben als Jugend- und Sozialhilfeträger ein Haushaltsausgleich nicht mehr möglich ist. Da hilft auch nicht der Fingerzeig des Landes in Richtung Bund, der diese Gesetze zum Teil beschließt, denn im Bundesvergleich mit den Werten der anderen Flächenländer liegt die Verschuldung der rheinland-pfälzischen Kommunen um 69 % über dem Durchschnittswert (nachzulesen im Kommunalbericht 2012 des Rechnungshofes Rheinland-Pfalz), offenkundig behandeln andere Bundesländer ihre Kommunen nicht so stiefmütterlich.

So hat auch der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz bereits im Februar 2012 festgestellt, dass der rheinland-pfälzische kommunale Finanzausgleich verfassungswidrig ist. Die Landkreise sind spürbar finanziell besser auszustatten, so heißt es in einem der Leitsätze des Urteils.

Am 26.03.2012 haben wir in der Folge des VGH-Urteils mit großer Mehrheit im Kreistag eine Resolution verabschiedet, die im Kern darauf abzielte, dass das Land – quasi als Soforthilfe – bereits in den Jahren 2012 und 2013 landesweit jährlich 200 Mio. € zusätzliche Landesmittel für die örtlichen Jugend- und Sozialhilfeträger, also Landkreise und kreisfreie Städte, bereitstellt. Eine Reaktion auf diese Resolution ist ausgeblieben und schon gar nicht wurde eine Soforthilfe in Erwägung gezogen. Vielmehr liegt seit wenigen Wochen ein Entwurf für eine Reform des kommunalen Finanzausgleichs auf dem Tisch, der nach Ansicht aller kommunalen Spitzenverbände völlig unzureichend ist und ohnehin den Kommunen zustehende Mittel als Verbesserung tituliert werden.

Wir fragen als Kreistagsfraktion, wo bleibt die Rechtsaufsicht für das Land: sinnlose Verschwendung von Steuergeldern am Nürburgring oder die Verteilung von Wohltaten (z.B. die Beitragsfreiheit für Kindertagesstätten oder der Wegfall des Eigenanteils an der Schülerbeförderung) sind Maßnahmen, die beim Wähler sehr gut ankommen, man sich aber angesichts einer Rekordverschuldung beim besten Willen nicht leisten kann und im übrigen auch wieder den Kreishaushalt belasten.

Bei der Verabschiedung des Haushaltes im Dezember 2012 waren sich alle Fraktionen im Kreistag einig, dass zuerst das Land seine Hausaufgaben den kommunalen Finanzausgleich betreffend erledigen soll, bevor unsere Gemeinden mit einer Erhöhung der Umlage weiter belastet werden. Scheinbar gelten unterschiedliche Maßstäbe bei der Erfüllung gesetzlicher Aufgaben. Das Land darf munter auf der Grundlage eines verfassungswidrigen kommunalen Finanzausgleichssystems handeln, während der Landkreis SÜW über die Kommunalaufsicht zu einer Kreisumlagenerhöhung erpresst und darüber hinaus angedroht wird, dass andernfalls auch eine weitere Teilnahme am kommunalen Entschuldungsfond ausscheidet. Die Mitglieder des Kreistags werden zu einem bestimmten Abstimmungsverhalten genötigt, weil eine Handlungsunfähigkeit des Landkreises durch das Lahmlegen der Umsetzung des Haushalts 2013 (z.B. Kindergartenbauten müssten unterbleiben) nicht verantwortet werden kann.

Insgesamt ist die Beanstandung des Kreishaushalts ein massiver Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung und damit in die Angelegenheiten der Bürgerschaft in diesem Landkreis.“ (red)

 

 

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