
Solche Schilder könnten in Pirmasens sowie den Gemeinden der Südwestpfalz zunehmen.
Foto: W. G. Stähle.
Pirmasens (Südwestpfalz). „Die Stadtspitze bedauert, dass eine Öffnung der Geschäfte in Pirmasens auch weiterhin nicht möglich ist“, so die Verwaltung der „Sieben-Hügel-Stadt“ heute (7. April).
Sie kommentiert damit die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Neustadt vom 5. April dieses Jahres (5 L 334/21.NW).
Damit positioniert sich die beklagte Stadt weiterhin auf Seiten der stellvertretend klagenden Geschäftsfrau. (Wir berichteten.) Wegen der Schließungen sei man weiterhin in großer Sorge um die wirtschaftliche Existenz des örtlichen Einzelhandels. Dementsprechend habe man für eine eventuelle Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Verständnis.
Verwiesen wird auf das benachbarte Saarland, wo Einzelhandelsgeschäfte aufgrund eines Oberverwaltungsgericht-Beschlusses seit Wochen geöffnet sind. Trotzdem habe dieses Bundesland eine der niedrigsten Inzidenzen in Deutschland und erlasse als „Modellregion“ gerade weitere Lockerungen.
Dies unterstreiche die Einschätzung der Stadtspitze, dass das Infektionsrisiko im Einzelhandel mit guten Hygienekonzepten eher gering und die Verhältnismäßigkeit der langen Schließungen fraglich sei.
Es bestehe kein Zweifel, dass Schutzmaßnahmen gerade auch aufgrund der Mutationen dringend erforderlich seien, anerkennt die Pirmasenser Verwaltung. „Eine so langfristige Schließung des Einzelhandels, sehen wir trotzdem als kritisch an.“ Nach wie vor schätzte das Robert-Koch-Institut (Berlin) das Infektionsrisiko durch den Einzelhandel als niedrig ein.
Hintergrund
Gegen die eigne Überzeugung war die Stadt Pirmasens von der Landesregierung per Erlass gezwungen worden, in ihrer „Allgemeinverfügung“ auch die Schließung der Einzelhandelsgeschäfte für den allgemeinen Kundenverkehr anzuordnen.
Von Oberbürgermeister Markus Zwick dem Gesundheitsministerium des Landes vorgetragene Fakten und Argumente waren nicht anerkannt worden. (Wir berichteten.) (Werner G. Stähle)

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