
Quelle: Pfalz-Express
Bad Dürkheim. Eine neue Handreichung der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz (GDKE) soll die Arbeit zwischen Denkmalschützern und Gebäudeeigentümern erleichtern, wenn es darum geht, auf Gebäuden, die unter Denkmalschutz stehen, Photovoltaik-Anlagen anzubringen.
„Jetzt haben wir mehr Klarheit“, freuen sich Jan Landschreiber und Vanessa Vida-Punstein, die bei der Kreisverwaltung für Denkmalschutz zuständig sind.
Die entsprechende Broschüre „Photovoltaik auf Kulturdenkmälern“ zitiert den rheinland-pfälzischen Innenminister Michael Ebling: „Wie sich die Ziele von Klimaschutz, Energieeffizienz und Denkmalschutz konkret miteinander vereinbaren lassen, ist Thema der vorliegenden Broschüre.
Sie richtet sich in erster Linie an die Denkmaleigentümer, aber auch an Behörden, Planungsbüros und Handwerksbetriebe.“ Anhand einfacher Regeln und anschaulicher Beispiele wolle man Möglichkeiten, aber auch Grenzen darlegen. Es sei stets sorgfältig abzuwägen, welche Folgen eine Photovoltaik-Anlage für die Substanz oder das Erscheinungsbild eines Kulturdenkmals habe.
„In den meisten Fällen lassen sich die Anlagen installieren, ohne dass das Denkmal beeinträchtigt oder gar geschädigt wird“, so Ebling in der Broschüre.
Wer eine PV-Anlage auf seinem denkmalgeschützten Haus anbringen will, braucht dafür laut Landesbauordnung aber dennoch weiterhin eine Genehmigung von der Unteren Denkmalbehörde, also der Kreisverwaltung.
Betroffen sind hier nicht nur eingetragene Kulturdenkmäler, sondern auch Gebäude in deren Umgebung. Dabei ist die Untere Denkmalbehörde auch immer im Kontakt mit der Landesbehörde, die informiert wird.
„Wir tauschen uns aus, da gilt das Vier-Augen-Prinzip. Das ist gerade bei kritischen Themen wichtig und gut“, betont Landschreiber.
Grundsätzlich muss eine Genehmigung erteilt werden, wenn durch die PV-Anlage die Denkmaleigenschaft nicht erheblich beeinträchtigt wird. Vereinfacht gesagt, muss man sich die Frage stellen, an welchen (Bau-)Teilen eines Denkmals sich die Denkmaleigenschaft besonders festmacht, sei es optisch oder in der Substanz. Wichtig ist auch, welche Rolle die für eine PV-Anlage geplante Dachfläche für die Wahrnehmung des Gebäudes spielt.
Entscheidend ist außerdem nicht in erster Linie die Art des Denkmals, also die Frage, ob es sich um ein Einzeldenkmal, eine bauliche Gesamtanlage oder ein Gebäude in einer Denkmalzone handelt.
Es geht vielmehr darum, inwieweit die Anlage das Denkmal verändert. Das kann sich auf Aussehen oder Material und Beschaffenheit des Denkmals beziehen.
Das rheinland-pfälzische Innenministerium hat zwar eine Richtlinie für Denkmalbehörden erlassen, der zufolge PV-Anlagen auf Kulturdenkmälern grundsätzlich genehmigt werden sollen.
Allerdings ist dennoch eine Einzelfallprüfung der Unteren Denkmalbehörde nach verschiedenen Kriterien nötig, wobei die für das Kulturdenkmal verträglichste Lösung anzustreben ist. „Dazu kann auch gehören, einen alternativen Standort vorzuschlagen, eine Größenbegrenzung oder bestimmte Gestaltung der PV-Anlage vorzugeben“, erklärt Landschreiber.
Beispielsweise sei denkbar, eine Photovoltaik-Anlage nicht auf dem Haupt-, sondern auf einem Nebengebäude zu errichten oder auf einem nicht einsehbaren Bereich des Dachs. Bei einem denkmalgeschützten Dreiseithof eines Weinguts könnte beispielsweise durch Belegung der Carports im Innenhof der Energiebedarf gedeckt werden, ohne das eigentliche Gebäude zu beeinträchtigen.
Möglich sind auch Anlagen, die nicht – wie üblich – dunkelblau, sondern rötlich eingefärbt sind und somit auf den in der Pfalz oft verwendeten rötlichen Biberschwanzziegeln weniger auffallen.
Es gibt mittlerweile nicht nur die Möglichkeit, PV-Module zu installieren. Inzwischen ist es möglich, Solarziegeln, Solarschiefer oder Fassadenelemente zur Gewinnung von Energie zu nutzen.
Bei baukünstlerisch herausragenden Kulturdenkmälern wie Schlösser, Burgen, Kirchen, Rathäusern oder Villenanlagen gibt es oft stark gegliederte und dominierende Dachflächen, bei denen eine PV-Anlage schwierig zu realisieren sein dürfte.
Kulturdenkmäler, die prägender Bestandteil von Straßen und Plätzen sind, sind städtebaulich von Bedeutung. Hier sollen prominente Ansichten frei von optischen Beeinträchtigungen bleiben. „So soll sichergestellt werden, dass Dächer von geschützten Einzelgebäuden genauso wie prägende Dachlandschaften von historischen Ortskernen in Denkmalzonen erhalten bleiben“, erklärt Vida-Punstein.
Dabei betonen die beiden Denkmalschützer: „Wir sind nicht gegen Anlagen zur Gewinnung solarer Energie oder gar gegen Klimaschutz. Im Gegenteil. Denkmalpflege betreibt per se auch Klimaschutz, wenn alte Bausubstanz erhalten wird, Ressourcen geschont werden und so Nachhaltigkeit im Fokus steht.“
Deshalb sei es das Ziel zu ermöglichen, dass PV-Anlagen unschädlich auf oder bei einem denkmalgeschützten Gebäude untergebracht werden können.
Die komplette Broschüre „Photovoltaik auf Kulturdenkmälern“ ist online bei der GDKE zum Herunterladen zu finden: http://gdke.rlp.de/photovoltaik
Info: Was ist nötig für einen Antrag zur Genehmigung einer PV-Anlage?
Bevor jemand einen Antrag für eine PV-Anlage auf einem denkmalgeschützten Gebäude stellt, ist es ratsam, sich zur Vorabstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde in Verbindung zu setzen. Das geht am schnellsten per E-Mail an denkmalschutz@kreis-bad-duerkheim.de. Hier können erste Fragen geklärt werden, beispielsweise was an Unterlagen notwendig ist.
Immer benötigt werden folgende Informationen:
– Angaben zum Objekt (Ort, Straße, Hausnummer)
– Lageplan mit Übersicht des Gesamtgrundstücks und der Umgebung
– Belegungsplan, der zeigt, wo die PV-Anlage hin soll
– Aussagekräftige Fotos des Objekts, möglichst von allen Seiten, und der Umgebung
Die Untere Denkmalbehörde steht auch bei anderen Fragen zum Thema per E-Mail an denkmalschutz@kreis-bad-duerkheim.de zur Verfügung.
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