Pflegegesetz verabschiedet: Germersheim darf größere Wohngruppen behalten

22. Dezember 2014 | Kategorie: Kreis Germersheim, Politik regional

Foto: dts Nachrichtenagentur

Kreis Germersheim – In ambulant betreuten Wohngruppen für volljährige, pflegebedürftige Personen gilt auch weiterhin die Obergrenze von zwölf Personen.

Das wurde mit dem vom Bundestag Anfang Dezember verabschiedeten Familienpflegezeitgesetz beschlossen. „Das freut uns besonders, denn eine Veränderung der Obergrenze auf zehn Personen hätte möglicherweise den weiteren gewünschten und geplanten Ausbau von Pflege-Wohngruppen auch im Kreis Germersheim erheblich behindert“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel.

Ein vom Bundesrat Anfang November erörterte Entwurf eines Gesetzes sah unter anderem vor, für ambulant betreute Wohngruppen volljähriger pflegebedürftiger Personen die Obergrenze von zwölf auf zehn Personen zu reduzieren. Mit einem Eil-Schreiben hatte sich Landrat Brechtel an Ministerpräsidentin Malu Dreyer gewandt, die an der Beratung im Bundesrat teilnahm.

Brechtel hatte betont, dass es besonders wichtig sei, durch eine eindeutige Gesetzesformulierung eine für die Auslegung und Anwendung durch Sachbearbeiter der Pflegekassen handhabbare Regelung zu schaffen: „Es stand zu befürchten, dass potenzielle Anbieter von ihren Planungen Abstand nehmen, da sie die Wirtschaftlichkeit der Wohngruppen nicht mehr gesichert sahen. Mit dem jetzt verabschiedeten Gesetz wurden diese Befürchtungen aber genommen.“

In Pflegewohngruppen werden bisher z. B. zehn bis zwölf pflegebedürftige Senioren und Demenzkranke in einer gemeinsamen Wohnung individuell durch gemeinschaftlich organisierte Fach- und Hilfskräfte pflegerisch versorgt. Sie können in jedem Dorf mitten im gewohnten Lebensumfeld eingerichtet werden und sind eine Alternative zum Pflegeheim. (abn/red)

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