Samstag, 27. April 2024

Neuer Koalitionsstreit über Musterfeststellungsklage

4. Juni 2018 | Kategorie: Politik

Zuviel Schadstoffausstoß: Ein Problem in zahlreichen Großstädten.
Symboldbild: Pfalz-Express

Berlin  – In der Großen Koalition ist erneut ein Streit über die Einführung neuer Klagerechte in Fällen mit vielen betroffenen Verbrauchern wie beim Diesel-Skandal entbrannt.

Das berichtet das „Handelsblatt“. Die Union will demnach die bereits vereinbarten Kriterien für eine Klagebefugnis weiter verschärfen, was bei der SPD auf energischen Widerstand stößt.

„Es gibt keinen Grund, die Regelungen zur Klagebefugnis zu ändern“, sagte der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Johannes Fechner, der Zeitung. „Die klaren Kriterien des Gesetzentwurfes verhindern Missbrauch.“

Die rechtspolitische Sprecherin der Unions-Fraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU), sagte dagegen dem „Handelsblatt“, im parlamentarischen Verfahren sei noch zu prüfen, ob die Kriterien für die klagebefugten Verbände ausreichten, „um unseriöse Verbände auch aus dem EU-Ausland von der Klagebefugnis auszuschließen oder ob sie gegebenenfalls deutlicher formuliert werden müssen“.

Das sei für Verbraucher und Unternehmen gleichermaßen wichtig. Aus Sicht Winkelmeier-Beckers muss etwa geklärt werden, ab wann tatsächlich von gewerbsmäßiger Tätigkeit sowie der Gewinnerzielungsabsicht eines Verbandes auszugehen sei.

„Auch was die Voraussetzung, dass die Verbände nicht mehr als fünf Prozent ihrer Einnahmen durch Zuwendungen von Unternehmen beziehen dürfen, alles umfassen soll, bedarf der Konkretisierung“, sagte die CDU-Politikerin. „Klären müssen wir ebenfalls, ob Verbände aus dem EU-Ausland diese neuen Voraussetzungen etwa unter Berufung auf die EU-Dienstleistungsfreiheit unterlaufen können.“

Die SPD sieht Änderungsbedarf in der Verjährungsfrage. Bisher ist vorgesehen, dass mit der Eintragung in ein Klageregister für die Verbraucher die Verjährung ihrer Schadensersatzansprüche gestoppt wird. „Klarstellen wollen wir“, so Fechner, „dass die Verjährungshemmung für alle Geschädigten gilt, unabhängig von der Registrierung.“

Auch betrogene Unternehmen und nicht nur Verbraucher sollten ihre Ansprüche in einem Muster! prozess geltend machen können. „Wenn etwa ein Handwerker oder ein Pflegedienst beim Autokauf über den Abgasausstoß getäuscht wurde, sollten auch sie ihre berechtigten Ansprüche im Musterprozess geltend machen können“, sagte der SPD-Politiker. (dts Nachrichtenagentur)

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