Donnerstag, 18. April 2024

Neuer Feiertag in Norddeutschland könnte Beschäftigte Geld kosten

10. April 2018 | Kategorie: Wirtschaft

Foto: dts nachrichtenagentur

Hamburg  – Die geplante Einführung des zusätzlichen Feiertags am Reformationstag könnte für Millionen Arbeitnehmer in Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein teuer werden.

Laut eines „Bild“-Berichts bestehen die Arbeitgeber im Gegenzug auf der Erhöhung des Pflegeversicherungsbeitrags der Arbeitnehmer um 0,5 Prozentpunkte, wie es im Gesetz zur Einführung der Pflegeversicherung 1994 festgeschrieben worden sei.

Dadurch könnten Beschäftigten netto bis zu 265,50 Euro im Jahr einbüßen. „Wenn die norddeutschen Länder daran festhalten, den Reformationstag als Feiertag einzuführen, muss es dafür einen Ausgleich für die Unternehmen geben“, sagte der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Steffen Kampeter, (BDA) zu „Bild“.

Nach Bundesrecht sei „zwingend vorgeschrieben“, dass bei einer Erhöhung der Zahl der Feiertage gegenüber dem Stand vor Einführung der Pflegeversicherung der Pflegebeitrag für die Beschäftigten um 0,5 Prozentpunkte steigen müsse.

„Daran darf nicht gerüttelt werden.“ Kampeter forderte die Landesregierungen auf, ihren Bürgern ehrlich zu sagen, „dass es den zusätzlichen Feiertag nicht zum Nulltarif gibt“. Schuld an der Erhöhung der Beiträge ist ein fast vergessener Paragraph im Gesetz zur Pflegeversicherung.

Bei der Einführung dieses neuen Zweigs der Sozialversicherung hatte die Wirtschaft 1994 auf einer Entlastung bestanden. Deshalb war der Buß- und Bettag als bundesweiter Feiertag abgeschafft worden.

Nur Sachsen wollte den Feiertag damals behalten. Deshalb zahlen die Beschäftigten dort einen um 0,5 Prozentpunkt höheren Pflegebeitrag. Im Gesetz wurde aber auch festgeschrieben, dass der Beitrag der Beschäftigten steigt, wenn die Zahl der Feiertage in ihrem Bundesland über den Stand vor Einführung der Pflegeversicherung erhöht werden sollte.

Das würden nun auf die Nordländer zutreffen. Die Länder sehen das aber anders. Bremens Senatssprecher Andras Städler wies in „Bild“ darauf hin, dass die Erhöhung des Pflegebeitrags laut Gesetz nur dann gilt, wenn der neue Feiertag „stets auf einen Werktag fällt“.

Da der Reformationstag aber auch auf einen Samstag oder Sonntag fallen könnte, gebe es „keine Ansatzpunkte für eine automatische Erhöhung der Arbeitnehmerbeiträge für die Pflegeversicherung“.

Die Arbeitgeber sehen den Zusatz-Feiertag aber grundsätzlich kritisch. Die Einführung sei „mehr als ärgerlich“, erklärte BDA-Hauptgeschäftsführer Kampeter. „Es gibt keinen überzeugenden Grund, weitere Feiertage einzuführen.

Jeder neue Feiertag erhöht die Lohnzusatzkosten. Angesichts weiter steigender Beitragssätze die Lohnzusatzkosten noch durch weitere Feiertage zu belasten, wäre wirtschaftspolitische Unvernunft.“ (dts Nachrichtenagentur)

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