Mittwoch, 24. April 2024

Mietpreisbremse wird verschärft – Vormiete muss offengelegt werden

4. Februar 2018 | Kategorie: Nachrichten, Politik
dts Nachrichtenagentur

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Berlin  – Die sich anbahnende Große Koalition will die Mietpreisbremse verschärfen.

Die Vormiete müsse künftig offengelegt werden, sagte die stellvertretende SPD-Vorsitzende Natascha Kohnen zum Abschluss der Arbeitsgruppe für Wohnen und Stadtentwicklung bei den Koalitionsverhandlungen in Berlin.

Die mögliche Modernisierungsumlage soll zudem von elf auf acht Prozent gesenkt und eine Kappungsgrenze eingeführt werden. Demnach darf die monatliche Miete nach einer Modernisierung um nicht mehr als drei Euro pro Quadratmeter innerhalb von sechs Jahren steigen.

Der Bund soll auch über 2019 hinaus sozialen Wohnungsbau betreiben, mindestens zwei Milliarden Euro sollen dafür investiert werden. Hierfür wollen Union und SPD eine Grundgesetzänderung erreichen – wofür sie allerdings noch Stimmen anderer Fraktionen brauchen.

Ein Baukindergeld von bis zu 1.200 Euro pro Kind und Jahr über zehn Jahre soll Familien dazu animieren, in die eigene Immobilie zu investieren und damit die Eigentumsquote erhöhen.

Hierfür soll eine Einkommensgrenze von 75.000 Euro, zuzüglich eines Freibetrages von 15.000 Euro pro Kind gelten. (dts Nachrichtenagentur)

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Ein Kommentar auf "Mietpreisbremse wird verschärft – Vormiete muss offengelegt werden"

  1. Felix Gärtner sagt:

    Na, prima! Das steigert doch meine Lust, meine Einliegerwohnung überhaupt noch zu vermieten, geschweige sie zu modernisieren ;-( Dann wird halt ein Hobbyraum und ein Gästezimmer für die Schwiegermutter draus. Oder ich vermiete trotzdem und suche mir unter Hunderten von Bewerbern die Person mit dem höchsten Einkommen aus. Dann habe ich maximale Sicherheit, dass ich die Miete auch wirklich kriege. Und die „kleinen Leute“, die auch weiterhin keine bezahlbare Wohnung finden, können sich bei unserer fürsorglichen Groko bedanken. Aber vielleicht kippt das Bundesverfassungsgericht dieses schwachsinnige Gesetz eh bald.