Mittwoch 15.Juli 2026

„Lügenfritz“, „Pinocchio“ oder „Lügen-Kasper“: Linnemann für Streichung von Paragraf 188 zur Politikerbeleidigung – „Menschen schütteln den Kopf“

4. Juni 2026 | Kategorie: Nachrichten, Politik, Top-Artikel

Carsten Linnemann
Foto: Pfalz-Express/Rolf H. Epple

CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann hat sich dafür ausgesprochen, den Straftatbestand der Politikerbeleidigung zu streichen. Für Vorschläge zur Streichung des Paragrafen 188 des Strafgesetzbuchs habe er „große Sympathie“, weil „die Menschen den Kopf schütteln, wenn sowas passiert“, sagte er dem Fernsehsender „Welt“.

Was war passiert? Nach dem Besuch von Bundeskanzler Friedrich Merz in Heilbronn hat das Amtsgericht Öhringen erstmals ein Urteil zu den zahlreichen Online‑Beleidigungen gefällt. Ein Facebook‑Nutzer wurde rechtskräftig zu 30 Tagessätzen verurteilt, weil er den Kanzler unter einem Polizei‑Posting als „Lügenfritz“ bezeichnet hatte. Grundlage war §188 StGB, der Personen des politischen Lebens vor ehrverletzenden Angriffen schützt, wenn diese geeignet sind, ihre öffentliche Tätigkeit zu beeinträchtigen.

Der Kommentar war einer von fast 400 Beiträgen, die sich unter einer Mitteilung der Polizei Heilbronn zum Flugverbot während des Kanzlerbesuchs sammelten. Insgesamt leitete die Staatsanwaltschaft 39 Ermittlungsverfahren ein.

Während der Begriff „Lügenfritz“ als strafbare Beleidigung eingestuft wurde, stellten die Behörden andere Verfahren ein, etwa zu den Bezeichnungen „Pinocchio“ oder „Lügen-Kasper“, die als von der Meinungsfreiheit gedeckt bewertet wurden. „Lackaffe“ steht nach Einspruch noch aus. 

„Da hört´s  auf“

„Wir Politiker müssen wissen, dass das keine Puppenstube ist, was wir machen“, sagte Linnemann. „Ja, die Gesellschaft ist zum Teil aggressiver, auch in der Sprache. Mir gefällt das auch nicht.“ Wenn man aber schon bei solchen Begriffen bis zur Staatsanwaltschaft gehe, höre es einfach auf. Die Menschen hätten das Gefühl, die Meinungsfreiheit werde eingeschränkt. Das sei nicht gut für eine Demokratie.

Die Meinungsfreiheit sei durch das Grundgesetz geschützt. Wenn jemand zu weit gehe, sage das Grundgesetz Nein, und dann müsse gehandelt werden. „Aber alles, was darüber hinausgeht, verschärft die politische Stimmung im Negativen. Und deswegen sollten wir über das Thema reden.“

(red/dts Nachrichtenagentur)

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